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28.3.2009 von Lutz Barth.
und seiner Verbände dürfte beredtes Zeugnis dafür sein, dass der DPR offensichtlich nicht gewillt ist, die von ihm vollmundig angekündigte Debatte über die Frage nach der Notwendigkeit von Pflegekammern nachhaltig zu führen.
Nun hat zwar die Öffentlichkeit und freilich auch hier der Unterzeichnende keinen Anspruch darauf, dass konkrete Mitgliederzahlen benannt werden, aber das „Schweigen“ lässt auf eine nicht gerade förderliche Diskussionskultur des DPR schließen. Offensichtlich sind (kritische) Nachfragen unerwünscht, könnten diese doch ein wenig die Euphorie und die selbstgefällige Darstellung in den Medien eindämmen, zumal es ein offenes Geheimnis ist, dass in aller Regel eine Geheimniskrämerei betrieben wird, wenn beim DPR um entsprechendes Zahlenmaterial nachgefragt wird.
Ein jeder von uns mag hieraus seine Schlüsse ziehen; für mich allerdings wird zunehmend klarer, dass der DPR mit seinem berufspolitischem Engagement wohl weiß, dass er mit Blick auf die Pflichtmitgliedschaft der Pflegenden in einer gewünschten Kammern eben nicht (!) die Mehrheit der beruflich Tätigen hinter sich hat.Insofern ist das Engagement des DPR und der ihm angeschlossenen Verbände rein privater Natur, das einer basisdemokratischen Legitimation entbehrt.
Als streitbarer Zeitgenosse möchte ich denn hier provozierend ein Beispiel anführen: Der DPR unterscheidet sich organisationsrechtlich zunächst nicht von einem privaten Taubenzüchterverein. Auch diese in unterschiedlichen Regionen tätigen Vereine könnten auf die Idee kommen, sich in einem nationalen Taubenzüchterverein zu vereinigen und um einen öffentlich-rechtlichen Status als Körperschaft werben. Dies insbesondere in Kenntnis des Umstandes, dass im Zweifel der Bundestaubenzüchterverein eine Aufgabe allerersten Ranges – die auch im Gemeinwohlinteresse zu liegen scheint – wahrnehmen könnte und zwar immer in den Zeiten, wo die Deutsche Bundespost meint, streiken zu müssen. Neben den privaten Zustellern würde dann dem Taubenzüchterverein die eminent wichtige Aufgabe zukommen, während der streikbedingten Ausfalltage die Briefbeförderung zu übernehmen.
Sollten Sie nun, verehrte Leserinnen und Leser, Unmut über meine Zeilen verspüren, kann ich Ihnen dieses nicht verdenken; aber mit Verlaub: wo liegt das Problem, dass der DPR seit Jahren beharrlich Auskünfte über konkretes Zahlenmaterial schlicht verweigert, zumal auch in dem neuerlichen Gutachten von dem Kieler Rechtswissenschaftler Igl wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass „die Befürworter einer Verkammerung … mittlerweile in der Überzahl zu sein (scheinen), auch was die Befürworter außerhalb der Pflegeberufe angeht.“ (so Igl in seinem Rechtsgutachten Öffentlich-rechtliche Regulierung, 2008, S. 102).„Dem Deutschen Pflegerat gehören zurzeit 14 Berufsorganisationen der Pflege an. Damit erreicht der Deutsche Pflegerat einen verhältnismäßig hohen Grad an Repräsentativität“ so Igl weiter (S. 103).
Darf daran erinnert werden, dass so manche Berufsorganisationen, die hier erwähnt werden – wie etwa der VPU – kaum mehr als 30 Mitglieder zählen und im Übrigen die Repräsentativität nach der Lesart von Igl nur eine „relative“ ist, zumal nicht die Anzahl der Verbände (!), sondern die der Mitglieder entscheidend sein dürfte?
Es ist mehr als redlich, wenn also konkrete Zahlen benannt werden und es höchst ärgerlich, wenn in der Öffentlichkeit oder in der Fachwelt in einschlägigen Publikationen der Eindruck durch eine mehr oder minder geschickte Rhetorik entfaltet wird, wonach der DPR gleichsam die Berufsgruppe der Pflegenden repräsentiert.
Die seltsame anmutende, aber eigentlich nicht vornehme Zurückhaltung des DPR in Sachen Transparenz und redlicher Informationspolitik gibt Raum zu allerlei Spekulationen, die für sich genommen zwar ebenfalls als unwissenschaftlich zu bezeichnen wären (wie hier das Beispiel vom Taubenzüchterverein), aber in der Sache vielleicht einen Fingerzweig darauf hin liefern, dass das „Schweigen“ des DPR und seiner Verbände rational nicht (!) nachvollziehbar ist.
Nun – hier ein Fazit zu ziehen, fällt naturgemäß schwer: aber vielleicht spricht derzeit einiges dafür, dass „lieber sein zu lassen, mit der Verkammerung“!
Insbesondere die anstehende Neuordnung der Gesundheitsberufe liefert gewichtige Indizien dafür, dass es verfrüht ist, im „Superwahljahr“ zur Verkammerung auf Landesebene zu schreiten. Da macht es schon mehr Sinn, sich an einigen Ländergesetzen (Bremen, Saarland) zu orientieren, um so den Stellenwert der Pflege in unserer Gesellschaft gerecht werden zu können.
Der mit einer Zwangsmitgliedschaft verbundene Grundrechtseingriff eignet sich nicht als „Wahlgeschenk“, mal ganz davon abgesehen, dass dieses „Geschenk“ erkennbar nur einigen Wenigen zugute kommt, im Übrigen aber die große Basis ein solches Geschenk derzeit nicht anzunehmen gedenkt.
Die Chancen für eine Verkammerung in Hessen, so hört man/frau aus engagierten Kreisen, stehen wohl nicht schlecht – aber mit Verlaub: selbst wenn es hier zu einer Verkammerung käme, so müssen die anderen Bundesländern selbstredend nicht dem hessischen „Sonderweg“ folgen und in diesem Zusammenhang stehend würde dann auch die „Bundespflegekammer“ zunächst von den Delegierten aus der Hessischen Pflegekammer zu besetzen sein, vorausgesetzt, es kommt überhaupt dazu, dass die jeweiligen Landeskammern eine Bundespflegekammer als „Arbeitsgemeinschaft“ auf den Weg bringen wollen. Auch wenn der DPR sich in der Rolle einer „Bundespflegekammer“ sieht und wähnt, streiten bis dato in der Debatte noch nicht vorgetragene Argumente dafür, dass die demokratische Legitimation einer solchen Bundeskammer durchaus mit Fragezeichen zu versehen ist. Hierauf soll es aber einstweilen nicht ankommen, denn auch gegenwärtig ist es den Pflegeberufsverbänden nicht – jedenfalls nicht in überzeugender Weise – gelungen, uns halbwegs plausible Argumente an die Hand zu geben, warum die berufspolitische Interessenwahrnehmung nur in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft sinnvoll gelingen kann. Offensichtlich scheuen hier die Pflegeberufsverbände eine inhaltliche Debatte über die Frage, wo denn eigentlich die gravierenden Unterschiede zu einer „Gewerkschaft“ liegen, aufgrund deren es notwendig erscheint, über den Weg der Pflichtmitgliedschaft eine gesamte Berufsgruppe in die „Heimat der 1,2 Mio. Pflegenden“ einzugemeinden.
Nun befinden sich die Pflegeverbände und der DPR durchaus in einer komfortablen Situation, können diese doch auf das Rechtsgutachten v. Gerhard Igl über die „Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit – Voraussetzungen und Anforderungen“ verweisen.Allerdings gibt dieses Gutachten für die Frage der Verkammerung zunächst „nur“ einen Orientierungsrahmen, bei denen einige Ansätze m.E. doch etwas zu kurz geraten sind. Es verwundert freilich nicht, dass Igl wohlwissend um die verfassungsrechtlichen Hürden einer Verkammerung in seinem Fazit darauf hinweist, dass eine Verkammerung der Pflegeberufe grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich ist (S. 114). Dieser Befund kann von ihm aber insbesondere deshalb gezogen werden, weil er einstweilen davon Abstand genommen hat, umfassend die miteinander konfligierenden Grundrechtspositionen innerhalb des von der Verfassung insgesamt vorgegebenen Gefüges und damit Ordnungsrahmens zu einem verfassungsrechtlich gebotenen schonenden Ausgleich zu bringen. Dass hierbei den Koalitionen und damit Art. 9 und freilich Art. 2 des Grundgesetzes eine besondere Bedeutung zukommen, liegt auf der Hand, mal ganz davon abgesehen, dass gerade die Koalitionen von der Verfassung her eine institutionelle und funktionelle Garantie erhalten haben.Dieser Hinweis muss umso mehr vertieft werden, weil auch Igl völlig zu Recht davon ausgeht, dass eigentlich keine Aufgabe festzustellen ist, die nicht auch in privatrechtlicher Form zu erledigen wäre, mal von der Ahndung von Berufsverstößen abgesehen.
Mithin ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und hier insbesondere die Frage nach der Erforderlichkeit des „Mitteleinsatzes“ in einem komplexeren Zusammenhang zu diskutieren, zumal gerade die von Igl eingeführte und in Teilen zitierte Rechtsprechung des BVerfG (S. 111 ff.) eher zur Nachdenklichkeit anregen dürfte, denn zum Optimismus. Der „Gemeinwohlbelang“ und die Satzung des DPR als geeigneter „Referenzrahmen“ rechtfertigen für sich genommen nicht (!) die Verkammerung, wie sich überdeutlich aus der Rechtsprechung des BVerfG ergibt.
Insofern darf die These von Igl, wonach die Verkammerung der Pflegeberufe verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist und dies mittlerweile in der juristischen und rechtswissenschaftlichen Fachliteratur anerkannt ist, als dass gewertet werden, was sie eigentlich als Botschaft ausdrücken soll: es gibt verfassungsrechtliche Hürden, die allerdings nicht unüberwindbar zu sein scheinen. Der Hinweis auf die vermeintlich herrschende Lehre verfängt insofern nicht, weil in aller Regel „nur“ das Ergebnis gezogen wird, dass eine Verkammerung prinzipiell möglich sei, ohne das allerdings in eine intensive Exegese eben dieser verfassungsrechtlichen „Hürden“ eingestiegen wird. Gerade die von Igl bemühten Zitate aus einschlägigen Entscheidungen des BVerfG belegen eindrucksvoll, dass derzeit vieles dafür spricht, dass der grundrechtlich verbürgten individuellen Freiheit einschließlich der Koalitionsfreiheit (mit der „negativen“ Freiheitsvariante) derzeit noch der Vorzug gebührt, zumal eben keine „Aufgaben“ sich zwingend aufdrängen, die nicht auch von „Privaten“ und damit privatrechtlichen Organisationsformen wahrgenommen werden können.
Da dem so ist, die These Igls dahingehend zu modifizieren, dass die Verkammerung zwar prinzipiell möglich wäre, aber angesichts der Tatsache, dass Grundrechte in unserer Verfassung in erster Linie individuelle resp. subjektive Rechte verbürgen, verfassungsrechtlich unzulässig!
Die Präferenzentscheidung kann daher nur lauten: Vorrang und Akzentuierung der individuellen Grundrechtskomponenten und da dem so ist, obliegt den Normexegeten eine weitaus höhere Argumentationslast, als der doch der „allgemein“ gehaltene Hinweis darauf, dass das Bundesverfassungsgericht sich einiger Argumentationsfiguren wohl nicht verschließen würde (so Igl, S. 113 unten).
Andererseits möchte ich an dieser Stelle natürlich nicht verschweigen, dass mit der beabsichtigten Neuordnung der Gesundheitsberufe es nahe liegen dürfte, hier in eine nochmalige Wertung einzutreten. Dies deshalb, weil allenthalben der Substitution genuin ärztlicher Leistungen das Wort geredet wird und hier sich freilich der Gedanke aufdrängt, warum denn die Pflegenden nicht sich verkammern dürfen, wenn sie denn ohnehin „ärztliche Aufgaben“ als eigene Aufgaben übernehmen „sollen“? In der Tat ein höchst spannende Frage, die allerdings einstweilen noch ausgespart bleiben soll, weil eben derzeit noch nicht absehbar ist, auf welches rechtliches Fundament die Neuordnung letztlich gestellt ist und ob dieses Fundament nicht brüchiger ist, als vielleicht von einigen Pflegekundlern angenommen. Die „Modellklausel“ im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz birgt mehr Risiken in sich, als dass diese Vorteile verspricht und sofern sich gleichwohl in der Folge die „Modelle“ durchsetzen sollten, könnte auch einiges dafür sprechen – und insofern schließt sich der Kreis der diesseitigen Argumentation – dass eher in einer gemeinsamen Verkammerung auf Augenhöhe die Emanzipationstendenzen der Pflegeberufsverbände mit Erfolg gekrönt werden. Im Übrigen in Zeiten knapper Ressourcen ein akzeptabler Vorschlag zur „Güte“, da auch Igl darauf hinweist, dass es letztlich um die Schaffung einer tragfähigen Organisation mit entsprechender Personal- und Finanzausstattung geht. Wenn dem so ist, spricht doch einiges dafür, nicht neue Organisationsstrukturen zu schaffen, sondern sich unter Kooperationsgesichtspunkten in den Landesärztekammern entsprechend einzubringen. Hier würde dann den Pflegeberufsvertretern ganz exklusiv die Möglichkeit geboten werden, dass „Schwimmen im Haifischbecken“ zu lernen.
Lutz Barth
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27.3.2009 von Lutz Barth.
Es ist hinlänglich bekannt, dass Deutschlands Pflege sich verkammern will und die Zeit scheint dafür im „Superwahljahr“ reif zu sein. Auch der AVG macht sich für dieses Ziel stark. »Es gibt derzeit wenig wirksame Alternativen – deshalb sind wird dafür«, erklärt Vorstandsmitglied Thomas Meißner (in AVG bewegt, Februar 2009, http://www.meissner-walter.de/dynamic/4687ef45.pdf ).
Auf die Frage
„Und die Pflegebasis, wie überzeugen Sie die Kolleginnen und Kollegen?“
antwortet Thomas Meißner wie folgt:
„Viele Ängste vor einer Zwangsmitgliedschaft im Zuge einer Verkammerung der Pflege wie auch Sorgen wegen einer möglichen, zusätzlichen »Belastung« der Pflegenden sind das Ergebnis schlechter Öffentlichkeitsarbeit der Pflegeberufe in Politik und Medien“.
Ob der sich anschließende Hinweis auf die GEZ-Gebühren verfängt, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Aber in einem hat er wohl durchaus Recht: die nach wie vor zu kritisierende Öffentlichkeitsarbeit.
Mit Verlaub – es kann doch nun wahrlich nicht so schwierig sein, wenn schon nicht die Skeptiker, dann doch wohl allen voran die eigene Berufsgruppe darüber zu informieren, zu welchem Grade aktuell die Pflegenden organisiert sind. Die Geheimniskrämerei ist in der Gänze nicht nachvollziehbar und bereitet vielmehr den Nährboden für allerlei Spekulationen.
Es könnte auch die These geäußert werden, dass in einer zunehmend freiheitlich ausgerichteten Gesellschaftsordnung die Pflegenden schlicht „Ängste“ – besser wohl Vorbehalte – vor einer überbordenden Bürokratie und vor einem erlauchten Kreis besonders engagierter Funktionärsvertreter haben, so dass insgesamt eine Ständeverwaltung mit einem höchst exklusiven Freiraum für Funktionäre ohne hinreichende Anbindung an die Basis skeptisch beurteilt wird. Darf daran erinnert werden, dass ohne Frage die Frage der Fortbildung ein ganz zentrales Thema für nahezu alle Professionen ist und dass der Erfolg der freiwilligen Registrierung von unter 9000 beruflich Pflegenden bei einer Zahl von rund 1,2 Millionen Beschäftigten sich doch eher – gelinde ausgedrückt – höchst bescheiden ausnimmt. Überdies hat sich der Hebammenverband wohl deutlich gegen eine Verkammerung ausgesprochen, so dass es zumindest Sinn machen könnte, ein stückweit die Debatte offener zu führen, als sich nunmehr gebetsmühlenartig auf das neue Rechtsgutachten von Igl zurückzuziehen. Auch wenn die Pflegeberufsverbände es nicht gerne hören wollen, aber es gibt – jedenfalls hinter den Kulissen – durchaus auch gewichtige Stimmen, die eine Verkammerung eher skeptisch beurteilen. Der Befund ist ein einfacher: die Kammer kann, muss aber nicht kommen und sofern manche Pflegerechtler sich einstweilen noch dezent in Stillschweigen hüllen, mag dies vielleicht daran liegen, dass man/frau es tunlichst vermeiden möchte, im Zweifel künftig mit „Nichtbeachtung abgestraft zu werden“, um so eine ohne Frage geeignete „Plattform“ nicht verlieren zu wollen.
Nun – dies mag ein Jeder für sich selber entscheiden, aber das IQB – Internetportal war, ist und bleibt unabhängig und so sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, gelegentlich kritische Töne anzuschlagen.Von daher muss es mehr als nachdenklich stimmen, wenn der Deutsche Pflegerat offensichtlich nicht gewillt ist, konkrete Zahlen zu benennen. Ich hätte zwar Verständnis dafür, wenn dies nur gegenüber einem Herrn Barth gelten würde – weshalb aber offensichtlich auch gelegentliche Anfragen von Studierenden ins Leere laufen, leuchtet mir persönlich nun rein gar nicht ein.
Noch dramatischer freilich wird es, wenn Professionelle so tun, als gäbe es keine kritischen Gegenstimmen; dass beharrliche „Schweigen“ offenbart eine an sich vorhandene Schwäche im pflegewissenschaftlichen und –rechtlichen Diskurs: die der Wissenschaftlichkeit! Diese „Schwäche“ offenbart sich insbesondere in den Debatten, wo ein interdisziplinärer Ansatz geboten ist, wie eben im Hinblick auf die Pflegekammer-Problematik.
Andererseits ist hier Licht am Ende des Tunnels zu erblicken, denn zunehmend meldet sich der pflegewissenschaftliche Nachwuchs in vielen Debatten zu Wort und dies ist insofern nachhaltig zu begrüßen, weil auch der akademische Nachwuchs es erkennbar gelernt hat, sich nicht nur der „fachlichen Umklammerung“ der Lehrenden zu entziehen, sondern – mit Verlaub – ein wenig mehr „Unruhe“ in die Amtsstuben der Funktionäre zu bringen. Die „neue“ Generation der Pflegewissenschaftler ist engagierter und selbstbewusster geworden und da darf denn schon mit einer gewissen Freude registriert werden, dass die gutbürgerliche vornehme Zurückhaltung gegenüber den „Oberen“ ein stückweit aufgegeben wird. Berufspolitische und aktuelle Visionen treffen vielmehr auf (unbequemen, aber deswegen um so wertvolleren) pflegewissenschaftlichen Sachverstand, der ganz maßgeblich dazu beitragen wird, dass auch der manifestierte Standesdünkel sukzessive ein wenig „entzaubert“ wird.
Lutz Barth
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24.3.2009 von Lutz Barth.
Immer noch aktuell?
Monika Hutwelker: Zur Einrichtung einer Pflegekammer
Eine Pflegekammer dient nicht zur Professionalisierung der Pflegeberufe
Quelle: Hermeneutik.de >>> http://www.hermeneutik.de/?Texte:Monika_Hutwelker%3A_Zur_Einrichtung_einer_Pflegekammer <<< (html)
Ein Beitrag, der zum weiteren Nachdenken anregen soll.
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20.3.2009 von Lutz Barth.
„Nicht-ärztliche Gesundheitsberufe, allen voran die Pflegeberufe, strebten eine eigenständigere Rolle in der Gesundheitsversorgung an. “Nicht gegen die Ärzte, sondern auf Augenhöhe mit ihnen.” An der Basis sei man in diesem Punkt schon sehr viel weiter. “Wir reden auf der Funktionärsebene über Dinge, über die die Basis nur noch den Kopf schüttelt, weil sie das aus der Not und der Akzeptanz heraus schon ganz anders praktiziert”, betonte Westerfellhaus (Quelle: Ärzte Zeitung v. 20.03.09, >>> Gesundheitsberufe drängen auf größere Autonomie <<< html.)
Dem ist, lieber Herr Westerfellhaus, wohl in der Tat so und zwar insbesondere mit Blick darauf, dass an der Basis nicht selten der Kopf geschüttelt wird. Das Problem scheint eben nicht die Basis zu sein, die zunehmend einen klaren Blick für das Gebotene in der Neuordnung de Gesundheitsfachberufe entwickelt hat, sondern die Funktionärsvertreter und eben solche der Berufsverbände, die sich allzu gerne im „Haifischbecken“ der Selbstverwaltungskörperschaften schwimmen sehen wollen. Problematisch ist nach wie vor, dass die Pflegeberufsverbände gleichsam ihren emanzipatorischen Weg selbstbewusst weitergehen, ohne aber hierbei die Basis dergestalt mitzunehmen, dass diese vielleicht auch nach ihren Wünschen und Zielvorstellungen gefragt wird. Es ist und bleibt auffällig, dass die Berufsverbände sich aus nicht nachvollziehbaren Gründen scheuen, ihren Organisationsgrad öffentlich mit Zahlen zu untermauern, so dass natürlich der Eindruck entstehen muss, als seien bestimmte berufspolitische Projekte – etwa die Errichtung von Pflegekammern – ein „privates Projekt“ einzelner Funktionäre, die sich ggf. zu Höherem berufen fühlen. Unbefriedigend hierbei ist vor allem, dass die beruflich Pflegenden letztlich mit den Folgen einer gewünschten Substitution völlig im Unklaren gelassen werden. Es bedarf keiner großen Phantasie, dass die Substitution genuin ärztlicher Leistungen zugleich auch das bisherige Haftungsregime ändern wird – ein Umstand übrigens, der derzeit eher noch verhalten von renommierten Pflegerechtlern zu- und eingestanden wird. Zu fragen ist also, will die Pflege das überhaupt und da reicht es nicht zu, dass Funktionäre glauben, aufgrund ihrer vereinsrechtlichen Stellung Grundsatzproklamationen verkünden zu müssen, mit denen nicht selten die Hoffnung verbunden wird, es sei dies die „Meinung“ und ein breit angelegter Konsens der weitaus überwiegenden Zahl der Pflegenden. Die Zahl der Registrierten lässt eher das Gegenteil vermuten und der immer noch nicht hinreichend bekannte Organisationsgrad der beruflich Tätigen in den berufsständischen Organisationen lässt denn auch ausreichend Raum für Spekulationen. Um es hier deutlicher zu formulieren: die Berufsverbände sollten zunächst um eine ausreichende Akzeptanz bei ihrer künftigen Mitglieder werben und nicht den eingeschlagenen Weg einer „Zwangsinstrumentalisierung“ einer gesamten Berufsgruppe über den Weg der Verkammerung wählen, um so den Anschein von Legitimation bewirken zu können!
Lutz Barth
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11.3.2009 von Lutz Barth.
Sehr geehrte Frau Marie-Luise Müller,
sehr verehrte Damen und Herren.
Der Unterzeichnende verfolgt seit Jahren mit Interesse die Professionalisierungsbemühungen der Pflegenden und damit zusammenhängend insbesondere auch die Tendenzen zur Verkammerung der Pflegeberufe. Wie Ihnen sicherlich gegenwärtig, beobachte ich die Entwicklung aus einer gewissen Distanz heraus und derzeit teile ich nicht die Einschätzung mancher Verbände, die sich unter dem Dach des DPR vereinigt haben, wonach es unabdingbar sei, Pflegekammern zu errichten. In diesem Zusammenhang stehend würde ich daher zunächst bei Ihnen (stellvertretend im Übrigen auch an die einzelnen Verbände) anfragen wollen, ob es einen Grund dafür gibt, dass seit Jahren mehr oder minder eine Geheimniskrämerei darum betrieben wird, wenn es um die Offenlegung konkreter Mitgliederzahlen der einzelnen Verbände und damit zugleich auch über die „Vertretungsmacht“ des DPR geht? Verlässliches Datenmaterial ist kaum zu bekommen und einzelne Autoren sind daher bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigene Datenerhebungen durchzuführen, denen allerdings in Ermangelung hinreichend präziser Auskünfte durch die Verbände und dem DPR nur eine beschränkte Bedeutung zukommen dürfte. Der DPR tritt selbstbewusst an, in dem er gleichsam mit dem Slogan wirbt, eine „Heimat für 1,2 Millionen“ Beschäftigte in der Pflege zu sein. Ist es da vielleicht möglich, um der weiteren Diskussion um die Frage nach der Notwendigkeit über die Errichtung von Pflegekammern willen zugleich auch mit konkretem Zahlenmaterial der sich unter dem Dach des DPR versammelten Pflegekräfte zu veröffentlichen? Die stets eingeführte Zahl von ca. „11-12%“ organisierter Pflegekräfte begegnet insofern Bedenken, weil jedenfalls andere Alternativerhebungen eher darauf schließen lassen, dass der Organisationsgrad weitaus geringer ist. Ferner stimmen die ganz aktuell veröffentlichten Zahlen zur Registrierung (weniger als 9 000) nachdenklich, denn hier offenbart sich eine Diskrepanz in Größenordnungen, die Anlass zu Nachfragen gibt. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie ggf. sich dazu entschließen könnten, im Rahmen der sich weiter abzeichnenden Diskussion um die Pflegekammern entsprechendes Zahlenmaterial zu veröffentlichen, damit auf dieser Grundlage zugleich eine fundierte Diskussion geführt werden kann. Es dürfte in diesem Zusammenhang stehend nicht ausreichend sein, dass mit Hinweis auf das von G. Igl zwischenzeitlich vorgelegte zweite Gutachten zur Problematik der Verkammerung in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten wird, dass die Errichtung der Pflegekammern verfassungsrechtlich möglich sei. Dies deshalb nicht, weil Anlass zur These besteht, dass die Berufsverbände gleichsam ihre eigene Realitäten geschaffen haben und so der Eindruck entstehen könnte, als sei die zunächst rein private Verbandsarbeit ausreichend basisdemokratisch legitimiert. Gerade vor dem Hintergrund des Verfassungsrechtes ist zwischen einer Aufgabe, die in einem besonderen öffentlichen Gemeininteresse zu liegen scheint und der nach außen von den Verbänden primär betriebenen Berufspolitik zwingend zu differenzieren. Um es auf den Punkt zu bringen: Berufspolitik ist zuvörderst – wie uns die Geschichte der Gewerkschaften lehrt – nicht notwendig eine Aufgabe, die in öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu betreiben ist; eigentlich wäre gerade „Staatsferne“ das Gebot der Stunde! Von daher erklärt sich auch das Interesse an konkreten Zahlen (!), da in diesem Zusammenhang stehend durchaus die Parallele zur sog. „sozialen Mächtigkeit“ von Gewerkschaften gezogen werden kann. Ein Aspekt, der aus nachvollziehbaren Gründen in dem Rechtsgutachten von G. Igl ausgespart wurde. In diesem Sinne würde ich es nachhaltig begrüßen, wenn wir als wissenschaftlich Interessierte auf verlässliches Zahlenmaterial zurückgreifen können, wenn und soweit wir meinen, zur Frage der Verkammerung – auch an der Nahtstelle zur Frage, ob diese zur Professionalisierung notwendig ist – Stellung beziehen zu wollen. Eine Geheimniskrämerei macht hier nun wirklich keinen Sinn und soweit die Zahlen eine deutliche Sprache sprechen, mag es sicherlich auch im Interesse der Pflegeverbände und insbesondere auch des DPR liegen, diese zu veröffentlichen. Dies gebietet meines Erachtens schon das Transparenzgebot, denn ein Dachverband, der sich dazu entschlossen hat, letztlich eine Zwangsmitgliedschaft für die Pflegenden auf den Weg zu bringen, sollte sich auch zur Dokumentation seiner „Mächtigkeit“ nicht scheuen, konkrete Zahlen zu benennen. Der von Ihnen verlegte DPR-Newsletter wäre wohl der rechte Ort, hierüber die Öffentlichkeit und vor allem auch die eigene Berufsgruppe, zu deren Vertretung sich der DPR berufen fühlt, zu informieren. Gerne können Sie aber auch die Daten hier im BLOG veröffentlichen und ggf. zum offenen Brief Stellung beziehen. Sollten Sie sich an einer Veröffentlichung geeigneten Zahlenmaterials gehindert sehen, wäre es ggf. hilfreich, etwaige Hinderungsgründe zu benennen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ich sehe Ihrer Stellungnahme entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth, 11.03.09
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