Archive für 11.3.2009

Offener Brief an den Vorstand des Deutschen Pflegerats und der einzelnen Mitgliedsverbände – Bitte nennt uns konkrete Zahlen!

Sehr geehrte Frau Marie-Luise Müller,
sehr verehrte Damen und Herren. 

Der Unterzeichnende verfolgt seit Jahren mit Interesse die Professionalisierungsbemühungen der Pflegenden und damit zusammenhängend insbesondere auch die Tendenzen zur Verkammerung der Pflegeberufe.  Wie Ihnen sicherlich gegenwärtig, beobachte ich die Entwicklung aus einer gewissen Distanz heraus und derzeit teile ich nicht die Einschätzung mancher Verbände, die sich unter dem Dach des DPR vereinigt haben, wonach es unabdingbar sei, Pflegekammern zu errichten. In diesem Zusammenhang stehend würde ich daher zunächst bei Ihnen (stellvertretend im Übrigen auch an die einzelnen Verbände) anfragen wollen, ob es einen Grund dafür gibt, dass seit Jahren mehr oder minder eine Geheimniskrämerei darum betrieben wird, wenn es um die Offenlegung konkreter Mitgliederzahlen der einzelnen Verbände und damit zugleich auch über die „Vertretungsmacht“ des DPR geht? Verlässliches Datenmaterial ist kaum zu bekommen und einzelne Autoren sind daher bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigene Datenerhebungen durchzuführen, denen allerdings in Ermangelung hinreichend präziser Auskünfte durch die Verbände und dem DPR nur eine beschränkte Bedeutung zukommen dürfte. Der DPR tritt selbstbewusst an, in dem er gleichsam mit dem Slogan wirbt, eine „Heimat für 1,2 Millionen“ Beschäftigte in der Pflege zu sein.  Ist es da vielleicht möglich, um der weiteren Diskussion um die Frage nach der Notwendigkeit über die Errichtung von Pflegekammern willen zugleich auch mit konkretem Zahlenmaterial der sich unter dem Dach des DPR versammelten Pflegekräfte zu veröffentlichen? Die stets eingeführte Zahl von ca. „11-12%“ organisierter Pflegekräfte begegnet insofern Bedenken, weil jedenfalls andere Alternativerhebungen eher darauf schließen lassen, dass der Organisationsgrad weitaus geringer ist. Ferner stimmen die ganz aktuell veröffentlichten Zahlen zur Registrierung (weniger als 9 000) nachdenklich, denn hier offenbart sich eine Diskrepanz in Größenordnungen, die Anlass zu Nachfragen gibt. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie ggf. sich dazu entschließen könnten, im Rahmen der sich weiter abzeichnenden Diskussion um die Pflegekammern entsprechendes Zahlenmaterial zu veröffentlichen, damit auf dieser Grundlage zugleich eine fundierte Diskussion geführt werden kann. Es dürfte in diesem Zusammenhang stehend nicht ausreichend sein, dass mit Hinweis auf das von G. Igl zwischenzeitlich vorgelegte zweite Gutachten zur Problematik der Verkammerung in der Öffentlichkeit die Auffassung vertreten wird, dass die Errichtung der Pflegekammern verfassungsrechtlich möglich sei. Dies deshalb nicht, weil Anlass zur These besteht, dass die Berufsverbände gleichsam ihre eigene Realitäten geschaffen haben  und so der Eindruck entstehen könnte, als sei die zunächst rein private Verbandsarbeit ausreichend basisdemokratisch legitimiert.  Gerade vor dem Hintergrund des Verfassungsrechtes ist zwischen einer Aufgabe, die in einem besonderen öffentlichen Gemeininteresse zu liegen scheint und der nach außen von den Verbänden primär betriebenen  Berufspolitik zwingend zu differenzieren. Um es auf den Punkt zu bringen: Berufspolitik ist zuvörderst – wie uns die Geschichte der Gewerkschaften lehrt – nicht notwendig eine Aufgabe, die in öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu betreiben ist; eigentlich wäre gerade „Staatsferne“ das Gebot der Stunde!  Von daher erklärt sich auch das Interesse an konkreten Zahlen (!), da in diesem Zusammenhang stehend durchaus die Parallele zur sog. „sozialen Mächtigkeit“ von Gewerkschaften gezogen werden kann. Ein Aspekt, der aus nachvollziehbaren Gründen in dem Rechtsgutachten von G. Igl ausgespart wurde. In diesem Sinne würde ich es nachhaltig begrüßen, wenn wir als wissenschaftlich Interessierte auf verlässliches Zahlenmaterial zurückgreifen können, wenn und soweit wir meinen, zur Frage der Verkammerung – auch an der Nahtstelle zur Frage, ob diese zur Professionalisierung notwendig ist – Stellung beziehen zu wollen. Eine Geheimniskrämerei macht hier nun wirklich keinen Sinn und soweit die Zahlen eine deutliche Sprache sprechen, mag es sicherlich auch im Interesse der Pflegeverbände und insbesondere auch des DPR liegen, diese zu veröffentlichen. Dies gebietet meines Erachtens schon das Transparenzgebot, denn ein Dachverband, der sich dazu entschlossen hat, letztlich eine Zwangsmitgliedschaft für die Pflegenden auf den Weg zu bringen, sollte sich auch zur Dokumentation seiner „Mächtigkeit“ nicht scheuen, konkrete Zahlen zu benennen. Der von Ihnen verlegte DPR-Newsletter wäre wohl der rechte Ort, hierüber die Öffentlichkeit und vor allem auch die eigene Berufsgruppe, zu deren Vertretung sich der DPR berufen fühlt, zu informieren. Gerne können Sie aber auch die Daten hier im BLOG veröffentlichen und ggf. zum offenen Brief Stellung beziehen. Sollten Sie sich an einer Veröffentlichung geeigneten Zahlenmaterials gehindert sehen, wäre es ggf. hilfreich, etwaige Hinderungsgründe zu benennen. 

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ich sehe Ihrer Stellungnahme entgegen. 

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Barth, 11.03.09

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