Archive für April 2009

Nachgehakt: Pflegekammer, Organisationsgrad und Offener Brief an den DPR

Wie bekannt, haben wir beim DPR höflich nachgefragt, ob es möglich ist, uns zum Zwecke einer weiteren Stellungnahme zur Frage der Notwendigkeit einer Verkammerung entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen. 

Das Zahlenmaterial haben wir leider bis zum gegenwärtigen Tage nicht erhalten, wobei darauf hingewiesen werden darf, dass der DPR überhaupt davon Abstand genommen hat, auf den Offenen Brief  Stellung zu beziehen, obgleich dieser der guten Ordnung halber natürlich auch per Email direkt übermittelt wurde. Ob dies ein angemessener Stil ist, mag ein Jeder für sich selbst beantworten. 

Einzig der Hebammen-Verband hat freundlicherweise reagiert und uns ein Dokument zukommen lassen, aus denen sich u.a. der Grad der Organisation aber auch die kritische Haltung des Deutschen HebammenVerbandes e.V. zur Tendenz der Verkammerung ergibt.  

Was also bleibt? 

Eine Verkammerung ist derzeit kontraproduktiv und überflüssig. Auch im Superwahljahr 2009 bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger nicht dem ständigen „Werben“ des DPR nachgeben, zumal vernünftige Gründe dafür streiten, dass die berufspolitischen Anliegen des DPR und der ihm angeschlossenen Verbände auch in privater Regie wahrgenommen werden können. An dieser Einschätzung wird unverändert festgehalten, zumal auch das Rechtsgutachten des Kieler Rechtsgelehrten Igl hierauf hinweist, so dass in diesem Punkte Konsens festgestellt werden darf. 

Die kritische Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patientin e.V. v, 29.01.09 (>>> Können Pflegekammern die Versorgung sichern und verbessern? <<< pdf.) weist in die richtige Richtung und es gilt in erster Linie, neue bürokratische Strukturen zu vermeiden. 

„Falschinterpretationen über Rechts- und Sachfragen, die durch das IGL Gutachten widerlegt sind, werden stereotyp wiederholt“, so die „Analyse“ der Teilnehmenden in der Sitzung der Nationalen Konferenz am 28.03.09 (vgl. dazu >>> http://www.pflegekammer-niedersachsen.de/Seiten/Berichte.html <<<). 

Mit Verlaub – dieses Fazit konnte offensichtlich nur deshalb gezogen werden, weil erkennbar die Mitglieder der Nationalen Konferenz mit den bedeutsamen Rechtsfragen überfordert zu sein scheinen. Es geht hier in erster Linie um Fragen des Grundrechtsschutzes und da sollte es zunächst einmal von den Diskutanten akzeptiert werden, dass es sich bei dem Rechtsgutachten nur um eine, wenn auch gewichtige Stimme handelt, die nach wie vor der Diskussion zugänglich ist. Von „Fehlinterpretationen“ kann keine Rede sein, zumal bei einer individualrechtlich anbefohlenen Sichtweise und Interpretation der einschlägigen Grundrechte eher das gegenteilige Ergebnis zu ziehen wäre und im Übrigen die von Igl eingeführte Rechtsprechung des BVerfG eher dafür streitet, dass eine Verkammerung nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich erscheint. 

Begrüßenswert ist allerdings die Ankündigung, dass ggf. nach der Sommerpause „eine größere Veranstaltung zur Aufklärung des Sachverhaltes“ in Hannover geplant ist. Nun – der Sachverhalt dürfte hinreichend klar sein, während demgegenüber die bedeutsamen Rechtsfragen noch der nachhaltigen Diskussion bedürfen. 

Lutz Barth

Geheimniskrämerei um Mitgliederbestand – DPR trägt maßgeblich zu Irritationen bei!

Nach wie vor hüllen sich der DPR und seine Mitgliederverbände in beredtes Schweigen, wenn es darum geht, entsprechendes Zahlenmaterial über den Organisationsgrad ihrer Verbandsstruktur zu veröffentlichen. 

Der neue Newsletter Nr. 04/09 des DPR ist erschienen und da hätte es ich angeboten, ggf. die Öffentlichkeit über die Strukturen und die „soziale Mächtigkeit“ des DPR zu informieren. Zwar wurde in diesem Newsletter darauf hingewiesen, dass eine der Deutsche Pflegerat die Zahl von Pflegefachkräften, die ihre regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen nachweisen, deutlich steigern will und das dazu jetzt in Berlin die „Registrierungsstelle beruflich Pflegender“ (RbP) als GmbH gegründet wurde. Dass hierbei nur knapp unter 9000 Pflegende registriert sind, muss insofern nachdenklich stimmen, als dass mit der Registrierung zugleich ein Beitrag zur Qualitätssicherung erblickt wird. Ohne Frage – derzeit ist noch die Registrierung freiwillig und es bleibt zu hoffen, dass dies auch so bleibt. Geht es in dieser Frage nach Franz Wagner, so besteht das „Ziel“ auch darin, den Gesetzgeber zu einer verpflichtenden Registrierung zu bewegen. 

Offensichtlich gehen die Funktionäre wie selbstverständlich darüber hinweg, dass gerade der geringe Organisationsgrad und die nicht vorhandene Bereitschaft der meisten beruflich Pflegenden, sich organisieren zu wollen, deutliche Hinweise darauf sind, für mehr Transparenz und Akzeptanz zu „werben“. Insofern ist es durchaus sympathisch, dass in den aktuellen Zeilen v. M. Zaddach (Freiwillige Registrierung – Erfordernis der Zeit, in Die Schwester/Der Pfleger 04/2009, S. 358 ff.) zunächst noch leise Töne der Kritik erklingen: es lassen sich wohl Informationsdefizite aus der „gleichgültigen oder womöglich ablehnenden Haltung“ ableiten, die dringend behoben werden müssen. 

Dies gilt m.E. nach um so mehr, als das in der Tat die freiwillige Registrierung ein Baustein unter vielen auf dem Weg zu Errichtung einer Pflegekammer zu sein scheint. Nach Zaddach will der Deutsche Pflegerat mit der freiwilligen Registrierung ein „deutliches Signal für die Autonomie des Berufes“ setzen. „Wird ihm indes die Unterstützung durch die Basis versagt, kann aus dem deutlichen Signal lediglich ein dezentes Räuspern werden“, so Zaddach und er endet gleichsam seinen Kurzbeitrag mit einem Wunsch: „Dazu darf es im Interesse der gesamten Berufsgruppe nicht kommen!“. 

Nun – ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, ist nach wie vor eine offene Frage, zumal hierdurch die Tendenz offenbar wird, dass es wohl zuvörderst um die Wahrung der Interessen des Berufsstandes geht und diesbezüglich der DPR mit den Gewerkschaften konkurriert! 

Überdies sollte eines deutlich werden: wenn die Basis dem DPR die Gefolgschaft versagt, stellt sich naturgemäß die Frage nach der Legitimation des Ansinnens des DPR, nachhaltig für eine Verkammerung mit Zwangsmitgliedschaft einzutreten, zumal nicht wie selbstverständlich davon ausgegangen werden sollte, dass dieser Schritt den Pflegenden „gleichgültig sei“, weil sie ohnehin nicht „politisch interessiert“ seien. In dem vermeintlich mangelnden Engagement der Pflegenden kann vielmehr auch die Botschaft an den DPR erblickt werden, den Weg zu einer Verkammerung mit Zwangsmitgliedschaft nicht (!) weiter zu verfolgen. Der DPR sollte zunächst weiter Überzeugungsarbeit leisten und da stimmt es mehr als nachdenklich, dass es offensichtlich ohne „Zwang“ nicht zu gehen scheint. Der DPR hat zu Beginn der Registrierungsoffensive im Jahre 2006 mit einer Teilnehmerzahl von nahezu 100 000 Pflegenden gerechnet, so Zaddach. Das aktuelle Ergebnis nimmt sich mehr als bescheiden aus und da sollte der DPR etwas intensiver darüber nachdenken, warum er sich nicht mit seinem (!) Anliegen bei den beruflich tätigen Pflegenden Gehör verschaffen kann.  

Vielleicht liegt es ja einfach nur daran, dass die Pflegenden nicht in ihrem Tun und Handeln über Gebühr durch Vorgaben von einzelnen Funktionären bestimmt werden wollen, die allzu gerne im „Haifischbecken“ der Selbstverwaltungskörperschaften schwimmen möchten und sich so vielleicht von der Praxis schneller entfernen, als eben den Pflegenden genehm ist. 

Lutz Barth

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