Wie bekannt, haben wir beim DPR höflich nachgefragt, ob es möglich ist, uns zum Zwecke einer weiteren Stellungnahme zur Frage der Notwendigkeit einer Verkammerung entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung zu stellen.
Das Zahlenmaterial haben wir leider bis zum gegenwärtigen Tage nicht erhalten, wobei darauf hingewiesen werden darf, dass der DPR überhaupt davon Abstand genommen hat, auf den Offenen Brief Stellung zu beziehen, obgleich dieser der guten Ordnung halber natürlich auch per Email direkt übermittelt wurde. Ob dies ein angemessener Stil ist, mag ein Jeder für sich selbst beantworten.
Einzig der Hebammen-Verband hat freundlicherweise reagiert und uns ein Dokument zukommen lassen, aus denen sich u.a. der Grad der Organisation aber auch die kritische Haltung des Deutschen HebammenVerbandes e.V. zur Tendenz der Verkammerung ergibt.
Was also bleibt?
Eine Verkammerung ist derzeit kontraproduktiv und überflüssig. Auch im Superwahljahr 2009 bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger nicht dem ständigen „Werben“ des DPR nachgeben, zumal vernünftige Gründe dafür streiten, dass die berufspolitischen Anliegen des DPR und der ihm angeschlossenen Verbände auch in privater Regie wahrgenommen werden können. An dieser Einschätzung wird unverändert festgehalten, zumal auch das Rechtsgutachten des Kieler Rechtsgelehrten Igl hierauf hinweist, so dass in diesem Punkte Konsens festgestellt werden darf.
Die kritische Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patientin e.V. v, 29.01.09 (>>> Können Pflegekammern die Versorgung sichern und verbessern? <<< pdf.) weist in die richtige Richtung und es gilt in erster Linie, neue bürokratische Strukturen zu vermeiden.
„Falschinterpretationen über Rechts- und Sachfragen, die durch das IGL Gutachten widerlegt sind, werden stereotyp wiederholt“, so die „Analyse“ der Teilnehmenden in der Sitzung der Nationalen Konferenz am 28.03.09 (vgl. dazu >>> http://www.pflegekammer-niedersachsen.de/Seiten/Berichte.html <<<).
Mit Verlaub – dieses Fazit konnte offensichtlich nur deshalb gezogen werden, weil erkennbar die Mitglieder der Nationalen Konferenz mit den bedeutsamen Rechtsfragen überfordert zu sein scheinen. Es geht hier in erster Linie um Fragen des Grundrechtsschutzes und da sollte es zunächst einmal von den Diskutanten akzeptiert werden, dass es sich bei dem Rechtsgutachten nur um eine, wenn auch gewichtige Stimme handelt, die nach wie vor der Diskussion zugänglich ist. Von „Fehlinterpretationen“ kann keine Rede sein, zumal bei einer individualrechtlich anbefohlenen Sichtweise und Interpretation der einschlägigen Grundrechte eher das gegenteilige Ergebnis zu ziehen wäre und im Übrigen die von Igl eingeführte Rechtsprechung des BVerfG eher dafür streitet, dass eine Verkammerung nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich erscheint.
Begrüßenswert ist allerdings die Ankündigung, dass ggf. nach der Sommerpause „eine größere Veranstaltung zur Aufklärung des Sachverhaltes“ in Hannover geplant ist. Nun – der Sachverhalt dürfte hinreichend klar sein, während demgegenüber die bedeutsamen Rechtsfragen noch der nachhaltigen Diskussion bedürfen.
Lutz Barth