Im laufenden „Superwahljahr 2009“ scheinen sich die Berufsverbände nicht mehr ganz so sicher zu sein, ob es ihnen trotz des bei den Politikern aller Orten in Erinnerung gebrachten Wählerpotentials von immer rund 1,2 Mio. Beschäftigten im Gesundheitswesen gelingen wird, die Politiker von der Notwendigkeit der Errichtung von Pflegekammern zu überzeugen. Es streiten derzeit keine gewichtigen Gründe dafür, die Organisationsform einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu bemühen, wenn es doch vordergründig darum geht, ganz bodenständige Berufspolitik zu betreiben, in der das gemeinwohlorientierte Ziel eines übergeordneten und selbstverständlich schützenswerten Patientenwohls eher doch eine untergeordnete Rolle zu spielen scheint und demzufolge insgesamt als Argument dafür fruchtbar gemacht wird, dass es eben Sinn machen könnte, eine Pflegekammer zu errichten. Die bisher insbesondere auch von den Berufsverbänden hervorgehobenen Argumente streiten denn eher auch für eine Berufspolitik, die traditionell von den Gewerkschaften wahrgenommen wird, so dass es in Anbetracht einer verfassungsrechtlichen Bewertung nicht sinnvoll erscheint, hier öffentlich-rechtliche Körperschaften zu institutionalisieren, mit denen im Übrigen ein stückweit natürlich auch in Grundrechte der beruflich Pflegenden eingegriffen wird. Ein wenig überrascht zeigte ich mich denn auch in der Diskussion über einen Forenbeitrag bei www.pflegedialog.de neueren Datums , wo darauf hingewiesen wurde, dass ggf. unabhängig von dem mittlerweile vorgelegten und allseits bekannten Rechtsgutachten von G. Igl wohl in Erwägung gezogen wird, ggf. über eine „Klage“ nachzudenken. Ein Zitat hieraus:
(…)Ob eine Pflegekammer nun ein Segen ist oder nicht, darüber wurde schon sehr viel an anderen Stellen diskutiert. Fakt ist, wer sich wehren will, muss sich organisieren und so versuchen Einfluss zu nehmen. Eine Pflegekammer kann da ohne Zweifel helfen.
Zur Zeit wird in der Nationalen Konferenz diskutiert, ob trotz des Igl-Gutachtens, welches Falschaussagen und Fehlinterpretationen von Politikern widerlegt und eine Pflegekammer für möglich hält, nicht auch über eine Klage eine Kammer erreicht werden kann.Zitat von Monika Skibicki, Verein zur Errichtung einer Pflegekammer Niedersachsen e.V.:
Die Mitglieder der Nationalen Konferenz werden überprüfen lassen, welche rechtlichen Schritte im Rahmen des EU Rechtes, Gleichbehandlung der professionellen Entwicklung in der Pflege, unternommen werden können.
Entsprechende Klagen werden nicht ausgeschlossen.
Dafür braucht man Argumente und muss seine Gegenspieler gut kennen. (…)Quelle: Peter K. >>> http://www.pflegedialog.de/viewtopic.php?t=814&highlight=pflegekammer <<< (html)
Dies ist nun wahrlich eine interessante Perspektive, mit der zugleich die Frage aufgeworfen ist, ob der Staat dazu verpflichtet werden kann, eine Pflegekammer „aus Gründen der Gleichbehandlung einer Professionalisierung“ zu errichten. Dies würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Staat gehalten wäre, einen Teil der an sich ihm zustehenden Aufgaben auf eine öffentlich-rechtlich zu institutionalisierende Körperschaft zu übertragen, obgleich er zu dieser Übertragung keine Notwendigkeit sieht und im Übrigen die von den Pflegeberufsverbänden auch in Gestalt einer Kammer wahrzunehmenden Aufgaben auch in privater Form sinnvoll erbracht werden können, mal von der offensichtlich von den Berufsverbänden gewünschten „Sanktionsgewalt“ über die beruflich Pflegenden abgesehen. Hieran hat auch Igl in seinem Rechtsgutachten erinnert und da muss es natürlich auf Interesse stoßen, wenn nunmehr in einschlägigen Fachkreisen darüber nachgedacht wird, ob ggf. eine Klage – auch vor dem Hintergrund des europäischen Rechts – sinnvoll sein könnte und wie hierfür die Erfolgsaussichten einzuschätzen wären.
Nun – die Erfolgsaussichten würden sich nach diesseitiger Auffassung eher bescheiden bis aussichtslos ausnehmen, mal ganz davon abgesehen, dass gerade auf transnationaler Ebene eine Tendenz zur Liberalisierung verfolgt wird und es zuvörderst auch darum geht, nicht zwingend gebotene Freiheitsbeschränkungen (auch mit Blick auf die Dienstleistungsfreiheit) zu vermeiden! Insofern wäre die „Forderung“ nach einer Verkammerung aus Gründen der freien Verbandspolitik der einschlägigen Berufsverbände zwar legitim, aber in ihrer Ausprägung als „Zwangsrekrutierung“ im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mehr als kontraproduktiv. Aber immerhin: die Debatte um die Pflegekammern ist nunmehr um eine interessante „Variante“ reicher geworden und ich persönlich bin gespannt, wie die rechtliche Argumentation im Detail aussehen wird. Zumindest hoffe ich in diesem Zusammenhang stehend, dass uns die Verbände ihre Rechtsauffassung irgendwann einmal mitteilen werden, damit in eine weitere Diskussion eingestiegen werden kann, und nicht – wie im Falle der Mitgliederzahlen – sich hier die Verbände in „Schweigen“ hüllen.
Rein vorsorglich darf ich anmerken, dass ich das o.a. Zitat nicht überprüfen konnte, da ich hierzu keinen entsprechenden Nachweis in der Literatur oder auf der Homepage des Fördervereins zur Errichtung einer Pflegekammer gefunden habe. Lutz Barth, 11.06.09