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22.8.2009 von Lutz Barth.
Um den Berufsangehörigen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und den Stellenwert der Pflegeberufe zu erhöhen, will Minister Vigener die Forderung der Pflegeverbände zur Einrichtung einer Pflegekammer prüfen. „Wenn es bei den Berufsangehörigen trotz der damit verbundenen Pflichtmitgliedschaft und den Pflichtbeiträgen ein breites Votum für eine Pflegekammer gibt und sie bereit sind, die Aufgaben einer Pflegekammer zu übernehmen, werde ich mich für ein Pflegekammergesetz im Saarland einsetzen“, so der Minister in einer aktuellen Mitteilung (>>>http://www.saarland.de/7213_57418.htm).
Das Statement von Vigener muss ein wenig verwundern, geht es doch im Hinblick auf die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in erster Linie nicht um die Frage nach mehr Selbstbestimmung eines Berufsstandes noch darum, den Stellenwert eines Berufes zu erhöhen. Es steht nicht im Belieben des Gesetzgebers resp. der politisch Verantwortlichen, gleichsam aus Gründen der Imagepflege für einen Berufsstand öffentlich-rechtliche Körperschaften zu errichten.
Ungeachtet der Tatsache, dass derzeit ein „breites Votum“ für die Errichtung von Pflegekammern bei den Berufsangehörigen wohl nicht feststellbar ist, kommt es hierauf nicht entscheidend an, da insoweit die Bereitschaft der beruflich Pflegenden (besser wohl ihrer Berufsverbände und hier näher einiger Funktionäre) zur Verkammerung kein geeignetes Kriterium dafür ist, eine Zwangsmitgliedschaft zu begründen. Hier wird der Sinn und Zweck einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft nachhaltig verkannt, die nicht beliebig gegründet werden kann, auch wenn insoweit den politisch Verantwortlichen ein beachtlicher Beurteilungsspielraum zugebilligt werden muss.
Die seit Jahren vorhandene Tendenz der Berufsverbände zur Verkammerung eignet sich weder als „Wahlprüfstein“, geschweige denn als „Wahlgeschenk“. Die politisch Verantwortlichen sind vielmehr aufgrund der damit einhergehenden Grundrechtsbeeinträchtigung zur besonderen Besonnenheit aufgerufen, die Frage einer Verkammerung sorgfältig zu prüfen, zumal insgesamt eine Neuordnung der Gesundheitsberufe beabsichtigt ist, mit der sich weitere Synergieeffekte denken ließen.
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