Selbstverwaltung - Zeit zum Umdenken

Unter diesem Tenor wurde das Editorial in kma Pflege 03/2009 (Quelle: kma Online >>> http://www.kma-online.de/kmapflege/id__16642___200903.html <<<) verfasst und es wurde hierbei auf das Plädoyer des DPR verwiesen, und zwar auf der „Grundlage der Forderung von 1,2 Millionen Pflegenden“. 

Mal ganz abgesehen davon, dass es mehr als optimistisch ist, sich auf eine „Forderung v. 1,2 Millionen beruflich Pflegender“ beziehen zu können, sind die damit verbundenen Hoffnungen im Superwahljahr wohl mehr als enttäuscht worden, auch wenn gelegentlich sich einige Landespolitiker der Problematik angenommen haben. 

Im Zuge der beabsichtigten Neuordnung der Gesundheitsberufe wäre eine Verkammerung zu diesem Zeitpunkt lediglich dem politischen Aktionismus geschuldet, da gerade die Neuordnung der einzelnen Gesundheitsberufe noch auf sich warten lässt. Ungeachtet dessen können wir allerdings registrieren, dass erst jüngst Hamburg (insofern anderen Bundesländern folgend) eine Berufsordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger (Pflegefachkräfte-Berufsordnung) erlassen hat (Quelle: >>> http://www.luewu.de/2009/43.pdf <<<). 

Dies ist nachhaltig zu begrüßen, nehmen doch die Bundesländer ihre originär zukommende Regelungsaufgabe über bestimmte, insbesondere solche dem Gemeinwohl dienlicher Berufszweige ernst. 

Vielleicht ein Fingerzweig darauf, dass ungeachtet des Werbens der Pflegeberufsverbände für die Errichtung von Pflegekammern die Bundesländer die mit der Pflege verbundenen Aufgaben als einen eigenständigen öffentlichen Auftrag wahrnehmen wollen, der nicht ohne weiteres an neu zu gründende Selbstverwaltungskörperschaften delegiert werden soll, mit denen u.a. neue bürokratische Strukturen geschaffen werden. 

In der Tat scheint die Zeit gekommen zu sein, entsprechend umzudenken.  

Die Verkammerung sollte nicht um der „Verkammerung willen“ gefordert werden und von Seiten der politisch Verantwortlichen wird insofern „Standfestigkeit“ erwartet, auch wenn natürlich mit dem Nachgeben in eine Verkammerung gleichsam der berufspolitischen Seele einiger Funktionäre Balsam gespendet werden würde. 

Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass mit einer Nichtverkammerung nicht zugleich auch andere Formen der Beteiligung der beruflich Pflegenden ausgeschlossen sind. 

Lutz Barth

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