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11.1.2010 von Lutz Barth.
…das ist die Frage, die wohl auf dem kommenden Deutschen Pflegekongress 2010 neben anderen wichtigen Themen einer Beantwortung zugeführt werden soll (vgl. dazu die Kongressseite unter >>> http://www.hauptstadtkongress.de/2010/pk_themen.php <<<).
Ist es nur Zufall, dass nunmehr von einer Gesundheitskammer die Rede ist?
Nun – dies wäre nach hiesiger Lesart jedenfalls konsequent, befindet wir uns doch alle inmitten der Neuordnungsprozesse für vielfältige Gesundheitsberufe, in denen es u.a. auch um die Substitution ärztlicher Aufgaben geht.
Die reine Pflegekammer wäre m.E. ein bedauerlicher Irrweg, würde diese doch nach einer erfolgreichen Neuordnung nur zu unnötigen Doppelstrukturen führen (mal von prinzipiellen verfassungsrechtlichen Bedenken abgesehen).
Da macht es mehr Sinn, wenn sich die beruflich Pflegenden mit ihren ärztlichen Kollegen auf „gleicher Augenhöhe“ in einer berufsständischen Selbstverwaltung begegnen und so gleichsam auch auf höchster Ebene die Möglichkeit zur Kooperation eröffnet wird.
Wer zu diesem Thema referieren wird, lässt sich derzeit noch nicht auf der Kongressseite feststellen und ich nehme hier bewusst davon Abstand, Vermutungen darüber anzustellen. Andererseits ist es eine politische Entscheidung, die einiges an Gewicht, aber auch an Sprengstoff in sich gleichsam vereinigt, haben sich doch beiden Seiten von einem manchmal allzu leidenschaftlich gefrönten Standesdünkel zu verabschieden und dies erscheint mir persönlich denn auch sehr sympathisch zu sein. Eine künftige Gesundheitskammer, in denen die Interessen sowohl der Ärzteschaft als auch der beruflich Pflegenden künftig gebündelt werden, bietet die Chance zu einer zwingend gebotenen Neuorientierung zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen und da wären angesichts der beabsichtigten Neuordnungsprozesse zwei Kammersysteme nicht nur hinderlich, sondern geradezu kontraproduktiv. Die Ärztekammern müssten sich von lieb gewonnenen Strukturen verabschieden, während demgegenüber die beruflich Pflegende exklusiv die Möglichkeit erhalten, an gewichtigen Entscheidungen mitzuwirken, die nicht zuletzt an den berechtigten Belangen der PatientInnen und im Sinne eines modernen Patientenschutzes auszurichten ist.
Hiermit ist zweierlei u.a. zum Ausdruck gebracht: eine reine ärztliche Selbstverwaltung könne modernisiert werden, während auf der anderen Seite es nicht vertretbar erscheint, dass die beruflich Pflegenden gerade im Zuge der Neuordnung auf eine „Assistentenrolle“ festgelegt bleiben, denn es gilt: ärztliche Aufgaben werden künftig auch von beruflich Pflegenden wahrgenommen und gerade unter dieser Prämisse wird man/frau es schwer haben, einige Privilegien (oder eben auch Rechte) der verfassten Ärzteschaft zu legitimieren, ohne dass diese auch den beruflich Pflegenden konzediert werden.
Lutz Barth, 11.01.10
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