Archive für Februar 2010

Vom DPR ist Transparenz einzufordern! Was nun, Herr Westerfellhaus?

Wie bereits darüber berichtet, fordert der DPR in allen Bundesländern die Errichtung sog. Pflegekammern. 

Hierbei wird gerne darauf verwiesen, dass die Berufsverbände und damit gleichsam der DPR ca. 1,2 Millionen Beschäftige in der Pflege „vertreten“ – besser wohl geneigt sind, die beruflich Pflegen repräsentieren zu wollen. 

Der DPR scheut sich nach wie vor, entsprechendes Zahlenmaterial der insgesamt in den Berufsverbänden organisierten Mitglieder zu veröffentlichen (vgl. dazu L. Barth, Geheimniskrämerei um Mitgliederbestand – DPR trägt maßgeblich zur Irritation bei, 04.04.09). 

Insofern war es durchaus sympathisch, dass in den aktuellen Zeilen v. M. Zaddach (Freiwillige Registrierung – Erfordernis der Zeit, in Die Schwester/Der Pfleger 04/2009, S. 358 ff.) leise Töne der Kritik angestimmt worden sind: es lassen sich wohl Informationsdefizite aus der „gleichgültigen oder womöglich ablehnenden Haltung“ ableiten, die dringend behoben werden müssen.  

Nun – dieses Informationsdefizit wird u.a. durch eine Webpräsenz der Registrierung beruflich Pflegender unter der Adresse >>> http://www.regbp.de/ <<< zu beheben versucht und hier finden wir denn auch einen Hinweis darauf, dass die Registrierung als ein wichtiger Indikator für das berufspolitische Engagement der beruflich Pflegenden aus der Sicht der Berufsverbände gewertet wird: 

„Vorrangige Zielsetzung der Registrierung beruflich Pflegender ist es, die Position der Profession gegenüber Politik und anderen Berufsgruppen zu stärken. Mit dem Ergebnis einer künftig gesetzlich verpflichtenden Registrierung und der Notwendigkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung. Im Interesse aller – der Patienten, der beruflich Pflegenden und der Arbeitgeber.“ 

Quelle: Registrierung beruflich Pflegender, aaO., >>> http://www.regbp.de/was.html <<<. 

Auch die Frage nach dem „Warum?“ wird auf der Webseite beantwortet und es leuchtet ein, dass die Registrierung zugleich auch der Professionalisierung des Berufsstands und zur Stärkung der Position der Profession Pflege beitragen soll (Quelle: aaO., >>> http://www.regbp.de/warum.html <<<). 

Im Newsletter Nr. 04/09 des DPR hätte es sich ich angeboten, ggf. die Öffentlichkeit über die Strukturen und die „soziale Mächtigkeit“ des DPR zu informieren. Zwar wurde in diesem Newsletter darauf hingewiesen, dass eine der Deutsche Pflegerat die Zahl von Pflegefachkräften, die ihre regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen nachweisen, deutlich steigern will und das dazu jetzt in Berlin die „Registrierungsstelle beruflich Pflegender“ (RbP) als GmbH gegründet wurde. Dass hierbei nur knapp unter 9000 Pflegende registriert sind, muss allerdings irritieren. Auch wenn diese Zahl sicherlich nicht mehr aktuell sein dürfte, muss sich allen voran der DPR selbstkritisch die Frage stellen, ob hieraus ggf. ein Rückschluss für die „Kammerproblematik“ abgeleitet werden kann. Dies deshalb, weil partiell mit der Registrierung auch diejenigen Ziele verfolgt werden, die mit einer Verkammerung beabsichtigt sind. 

Gemessen an den 1,2 Millionen Beschäftigten dürfte sich dann auch die Zahl der freiwillig Registrierten bescheiden ausnehmen – vielleicht ein Fingerzeig darauf, dass ein Großteil der beruflich Pflegenden rein gar nichts von einer Zwangsmitgliedschaft halten? 

In diesem Sinne mag man/frau es mir auch nachsehen, wenn ich derzeit davon ausgehe, dass die große Basis der beruflich Pflegenden ein Mehr an konkreter Berufspolitik erwartet, statt darüber zu räsonieren, ob nun endlich in allen Bundesländern Pflegekammern zu errichten sind.Ich halte es jedenfalls persönlich für den falschen Weg, die bescheidenen Erfolge der seit 2003 stattfindenden Registrierung nunmehr durch eine „Zwangsmitgliedschaft“ kompensieren zu wollen, obgleich sich doch gerade aus der Freiwilligkeit der Registrierung den Berufsverbänden ein Votum der Basis aufdrängt, wonach diese es wohl nicht für zwingend erachtet, sich öffentlich-rechtlich organisieren zu müssen, um etwas in der „Pflege“ und vor allem ihrem Berufsstand bewegen zu wollen. 

Wenn also schon der DPR sich nicht in der Lage sieht, den Organisationsgrad offen zu legen, so vielleicht den aktuellen Stand der Registrierung? Man/frau wird abwarten müssen … 

Lutz Barth

Der „Ruf“ nach einer Pflegekammer!

Vorab ein Zitat aus der Rede von der Niedersächsischen Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann auf der Sitzung des Nds. Landtages am 18.02.2010:
 

„Zum Abschluss noch einige Worte zu den Rufen nach einer Pflegekammer. Diese Forderung ist ja nicht neu. Die Diskussion zur Verkammerung der Pflegeberufe wird auch nicht nur in Niedersachsen geführt. Es ist daher Aufgabe der Berufsverbände in der Pflege, Aufklärung über die Konsequenzen einer Verkammerung zu leisten und eine breite Zustimmung der Pflegekräfte für die Errichtung einer Kammer einzuholen. 

Wir wären auch nicht gut beraten, eine solche Entscheidung über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu treffen.” 

(Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, >>> http://www.ms.niedersachsen.de/master/C61912028_N1898929_L20_D0_I674.html <<<). 

Diese Hinweise der Sozialministerin sind lobenswert und sollten von den Berufsverbänden der Pflege entsprechend beherzigt werden, wenngleich hier nicht der Eindruck entstehen darf, als sei die Verkammerung schlicht und ergreifend in das Belieben von Pflegefunktionären gestellt, die allzu gerne sich darauf berufen, 1,2 Mio. Beschäftigte in der Pflege zu repräsentieren. Dies mag zwar dem Wunsch einiger Funktionäre entsprechen, spiegelt aber letztlich nicht die Realität wider und da darf denn auch nachgefragt werden, ob gegenwärtig sich die Berufsverbände – allen voran der DPR – sich in der Lage sehen, ihren Organisationsgrad offen zu legen.  

Diesbezügliche Anfragen aus dem letzten Jahr werden rein vorsorglich nicht beantwortet, mal ganz abgesehen davon, dass ich es für ungehörig empfinde, sich beharrlich in Stillschweigen zu hüllen.Nun will ich hier zwar die beruflich Pflegenden nicht in ihrer Entscheidung beeinflussen, wenngleich es doch gestattet sei, darauf hinzuweisen, dass eine „Zwangsrekrutierung“ der beruflich Pflegenden durch die Pflegefunktionäre unter demokratischen Gesichtspunkten betrachtet mehr als fragwürdig erscheint, zumal keine zwingenden Gründe ersichtlich sind, warum überhaupt eine Pflegekammer gegründet werden soll. „In dubio pro libertate“ möge man hier den Pflegefunktionären zurufen – also im Zweifel für die Freiheit der beruflich Pflegenden und nicht die einseitige Orientierung an einem Rechtsgutachten, in dem zwar für eine Verkammerung plädiert wird, aber durchgreifende Argumente für einen solch gewichtigen Schritt letztlich fehlen. Ich meine, es wäre zumindest redlich, hierauf auch in der Diskussion hinzuweisen, zumal die „Berufsordnung etwa des DPR“ wohl nicht als ein Referenzrahmen ernsthaft in Betracht gezogen werden kann, vermögedessen die Landesgesetzgeber gehalten wären, ein neue – im Übrigen Bürokratie schaffende – öffentlich-rechtliche Körperschaft zu institutionalisieren.  

In diesem Sinne muss es auch nachdenklich stimmen, dass um der Redlichkeit der Diskussion willen vielleicht auch auf die Gegenargumente hingewiesen wird und dass dies nicht geschieht, ist mehr als bedauerlich und lässt letztlich auf ein ausgeprägtes Standesdenken schließen.  

Nochmals: Es gibt keine zwingende Notwendigkeit der Verkammerung und dies gilt auch nach den Ausführungen in dem Rechtsgutachten von Igl, dass im Auftrag des DPR erstellt wurde. Vielleicht habe ich aber die eine oder andere Stelle „überlesen“ und da wäre ich dann um einen entsprechenden Hinweis dankbar, aus dem sich die Notwenigkeit zur Verkammerung ergeben sollte. 

Das einzig verbleibe Argument besteht vielmehr darin, dass die Mitglieder nicht mehr „freiwillig“ aus der Zwangsmitgliedschaft ausscheiden können und dies, obwohl alle anderen Aufgaben auch von engagierten privaten Verbänden wahrgenommen werden können.  

Wo also liegt der Vorteil? 

In manchen Foren wird schon darüber „spekuliert“, ob hier einzelne Funktionäre nicht „selbst ihre Versorgung“ sichern wollen? (vgl. dazu Werner Schell.de, Forum >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=13706 <<< html). 

Nun – mir steht es nicht zu, hier in eine weitere Wertung einzutreten, aber es ist zumindest diskussionswürdig, warum die Berufsverbände so beharrlich auf eine Pflegekammer setzen. Die vielerorts ins Feld geführte „Qualitätssicherung“ könnte sich dabei als ein Damoklesschwert erweisen, denn immerhin waren die Pflegeberufsverbände seit jeher dazu berufen, auch hier einen berufspolitischen Beitrag zu leisten. Glauben etwa die Pflegeberufsverbände, dass dieser notwendige Beitrag nur in einer Körperschaft öffentlichen Rechts geleistet werden kann? Wenn dem so sein sollte, mag der DPR sein vom ihm in Auftrag gegebenes Gutachten nochmals lesen und er wird sich dann eines Besseren belehren lassen müssen. 

Ein Jeder ist seines Glückes Schmied und natürlich bleibt es den beruflich Pflegenden überlassen, sich für eine Pflegekammer zu entscheiden. Über die Errichtung allerdings entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen die politisch Verantwortlichen und zwar im Rahmen der von der Verfassung vorgegebenen Kriterien und da scheint einiges möglich, wenngleich die Frage lauten muss, ob dies zwingend notwendig ist, denn eine Zwangsmitgliedschaft – egal ob wir nun der Selbstverwaltung positiv gegenüber eingestellt sind – ist und bleibt ein einschneidender Grundrechtseingriff, der sich auch nicht damit legitimieren lässt, dass im Zweifel die Kammern berufsethische Grundsätze oder einen Eid verabschieden, die für sich genommen keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen können. 

Lutz Barth

Pflegekammern in allen Bundesländern

So lautet die Forderung des DPR (Quelle: DPR, Presseinformation v. 18.02.10 >>> http://www.deutscher-pflegerat.de/dpr.nsf/0/DEC9038A997EA612C12574AC00385C47 <<< (htm) 
„Nach Auffassung des DPR sind verfassungsrechtliche Bedenken als bisher häufige Argumente mancher Landesregierungen durch das Gutachten von Prof. Dr. Igl, Kiel, aus dem Jahr 2008, ausgeräumt“, so der DPR. Hier scheint allerdings nochmals ein Lesestudiums des Gutachten sinnvoll, denn die allgemein von den Berufsverbänden der Pflege dem Gutachten beigemessenen „Folgen“ sind keineswegs so sicher, wie im berufspolitischen Diskurs Glauben geschenkt werden soll. Es gibt kein durchschlagendes Argument, warum Pflegekammern gegründet werden sollen, da im Übrigen – mit Ausnahme einer berufsrechtlichen Sanktionsmöglichkeit – alle von Igl aufgeführten Aufgaben von privat organisierten Berufsverbänden wahrgenommen werden können. Dies wird von ihm selbst in seinem Gutachten konzediert und da darf denn schon einmal nachgefragt werden, ob diese ganz entscheidende Passage in dem Gutachten von den Funktionären geflissentlich „überlesen“ wird.Der unbedingte Wille und Wunsch zur Verkammerung ist nicht nachvollziehbar, geht hierdurch doch in einem erheblichem Maße die Mobilität der Berufsverbände verlustig, mal ganz davon abgesehen, dass es schlicht unverantwortlich ist, ein weiteres „Bürokratiemonster“ ins Leben rufen zu wollen. Nun will ich hier nicht verschweigen, dass ich im letzten Jahr die Möglichkeit hatte, auf dem Jura-Fair-Congress in Hamburg Herrn Igl während seines Referats zur Thematik die Frage zu stellen, ob er nicht auch die Auffassung vertritt, dass die Berufsverbände mit einer Verkammerung und damit mit einem öffentlich-rechtlichen Status sich gleichsam bedeutsamer Handlungsmöglichkeiten begeben (z.B. Streik). Seine Antwort hierauf war kurz und knapp,aber nach diesseitiger Auffassung durchaus unbefriedigend: “Ich sehe das anders” so wie er auch in seinem Gutachten dankenswerter Weise das entscheidende Argument für eine Verkammerung benannt hat: „Der Vorteil einer öffentlich-rechtlich fundierten Selbstverwaltung liegt darin, die Mitglieder der Selbstverwaltungskörperschaft rechtlich bindend zu bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Solches ist zwar auch in der Rechtsform des Vereins durch entsprechende Bindungen in der Satzung möglich. Bei einer Selbstverwaltungskörperschaft, die auf Zwangsmitgliedschaft beruht, ist aber die Abstimmung „mit Füßen“, d.h. der Austritt aus der Körperschaft, nicht möglich.“ (S. Igl, Gutachten, S.106).Wie bereits anderenorts dargelegt, hat es Igl in seinen Ausführungen verstanden, gewichtige Verfassungsfragen expressis verbis nicht zu beantworten bzw. die damit verbundenen Probleme eher „moderat“ zu umschreiben, so dass natürlich beim Lesen des Abschnitts zur Selbstverwaltung doch eher der Eindruck vermittelt wird, als seien die mit der Verkammerung der Pflegeberufe ganz zentralen Verfassungsfragen „eigentlich“ entschieden.Dem ist aber mitnichten so, so dass es gilt, an die politisch Verantwortlichen den Appell zu adressieren, dem Wunsch der Pflegeberufsverbände nicht nachzukommen.
Lutz Barth

Pflegekammer ist nicht zwingend mit einer Qualitätssteigerung verbunden!

Laut einer Mitteilung in Bild.de v. 10.02.10 (>>> http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/dpa/2010/02/10/gruene-fordern-pflegekammer-fuer-niedersachsen.html ) ist nach Auffassung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums die Errichtung einer Pflegekammer nicht notwendiger Weise mit einer Qualitätssteigerung verbunden, wobei es im Übrigen fraglich sei, ob eine „Zwangsmitgliedschaft akzeptiert würde“. 

Der DPV hingegen begrüßt freilich die jüngsten Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gesetzesinitiative zur Einrichtung einer Pflegekammer im Niedersächsischen Landtag (vgl. dazu die Mitteilung bei Bibliomed.de v. 12.02.10 >>> http://www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bibliomed/hs.xsl/90_17793.htm <<<) und der Geschäftsführer des DPV, Rolf Höfert, stellt denn auch selbstbewusst fest, dass die chronische Argumentation der jeweiligen Landesregierungen, dass Pflegekammern zurzeit nicht erforderlich seien und zunächst die Basis gefragt werden müssen,  nicht länger ernst genommen werden könnten.  

Überdies weist er darauf hin, das laut einer Umfrage im Jahre 2009 des Landespflegerates Hessen bei den Pflegenden eine 98-prozentige Zustimmung zur Notwendigkeit einer Pflegekammer gab und im Übrigen alle verfassungsrechtlichen Bedenken durch mehrere Rechtsgutachten ausgeräumt worden seien. 

Nun – verfassungsrechtlich ist in der Tat vieles möglich, wenngleich doch die politisch Verantwortlichen derzeit gut beraten wären, nicht noch weitere bürokratische Strukturen im Gesundheitssystem zu institutionalisieren. Der Zweck, aber auch der Nutzen ist derzeit mehr als fraglich! 

Hilfreich wäre es zudem, wenn sich der DPV – im Übrigen neben dem DPR – dazu in der Lage sehen könnte, endlich verlässliches Zahlenmaterial über den Grad der Organisiertheit der Berufsverbände zu veröffentlichen. Worauf bezieht sich die 98% Zustimmung? Auf vielleicht 100 befragte StudentInnen in den pflegewissenschaftlichen Studiengängen oder 1000 Mitglieder eines Regionalverbandes? Oder auf die Zustimmung der Pflegefunktionäre, die gerne im Haifischbecken der Selbstverwaltung mitschwimmen wollen? 

Wieso hier eine Geheimniskrämerei betrieben wird, ist nicht plausibel und spricht allenfalls dafür, dass wohl die überwiegende Mehrheit der beruflich Pflegenden einer Verkammerung eher skeptisch gegenüber steht, zumal es aus der Sicht der beruflich Pflegenden auch darauf ankommt, konkrete berufspolitische Forderungen umzusetzen, die allerdings nicht ohne weiteres mit den Aufgaben einer „Kammer“ gleichgesetzt werden können. 

Lutz Barth

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