Pflegekammer ist nicht zwingend mit einer Qualitätssteigerung verbunden!

Laut einer Mitteilung in Bild.de v. 10.02.10 (>>> http://www.bild.de/BILD/regional/hannover/dpa/2010/02/10/gruene-fordern-pflegekammer-fuer-niedersachsen.html ) ist nach Auffassung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums die Errichtung einer Pflegekammer nicht notwendiger Weise mit einer Qualitätssteigerung verbunden, wobei es im Übrigen fraglich sei, ob eine „Zwangsmitgliedschaft akzeptiert würde“. 

Der DPV hingegen begrüßt freilich die jüngsten Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Gesetzesinitiative zur Einrichtung einer Pflegekammer im Niedersächsischen Landtag (vgl. dazu die Mitteilung bei Bibliomed.de v. 12.02.10 >>> http://www.bibliomed.de/cps/rde/xchg/bibliomed/hs.xsl/90_17793.htm <<<) und der Geschäftsführer des DPV, Rolf Höfert, stellt denn auch selbstbewusst fest, dass die chronische Argumentation der jeweiligen Landesregierungen, dass Pflegekammern zurzeit nicht erforderlich seien und zunächst die Basis gefragt werden müssen,  nicht länger ernst genommen werden könnten.  

Überdies weist er darauf hin, das laut einer Umfrage im Jahre 2009 des Landespflegerates Hessen bei den Pflegenden eine 98-prozentige Zustimmung zur Notwendigkeit einer Pflegekammer gab und im Übrigen alle verfassungsrechtlichen Bedenken durch mehrere Rechtsgutachten ausgeräumt worden seien. 

Nun – verfassungsrechtlich ist in der Tat vieles möglich, wenngleich doch die politisch Verantwortlichen derzeit gut beraten wären, nicht noch weitere bürokratische Strukturen im Gesundheitssystem zu institutionalisieren. Der Zweck, aber auch der Nutzen ist derzeit mehr als fraglich! 

Hilfreich wäre es zudem, wenn sich der DPV – im Übrigen neben dem DPR – dazu in der Lage sehen könnte, endlich verlässliches Zahlenmaterial über den Grad der Organisiertheit der Berufsverbände zu veröffentlichen. Worauf bezieht sich die 98% Zustimmung? Auf vielleicht 100 befragte StudentInnen in den pflegewissenschaftlichen Studiengängen oder 1000 Mitglieder eines Regionalverbandes? Oder auf die Zustimmung der Pflegefunktionäre, die gerne im Haifischbecken der Selbstverwaltung mitschwimmen wollen? 

Wieso hier eine Geheimniskrämerei betrieben wird, ist nicht plausibel und spricht allenfalls dafür, dass wohl die überwiegende Mehrheit der beruflich Pflegenden einer Verkammerung eher skeptisch gegenüber steht, zumal es aus der Sicht der beruflich Pflegenden auch darauf ankommt, konkrete berufspolitische Forderungen umzusetzen, die allerdings nicht ohne weiteres mit den Aufgaben einer „Kammer“ gleichgesetzt werden können. 

Lutz Barth

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