Vorab ein Zitat aus der Rede von der Niedersächsischen Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann auf der Sitzung des Nds. Landtages am 18.02.2010:
„Zum Abschluss noch einige Worte zu den Rufen nach einer Pflegekammer. Diese Forderung ist ja nicht neu. Die Diskussion zur Verkammerung der Pflegeberufe wird auch nicht nur in Niedersachsen geführt. Es ist daher Aufgabe der Berufsverbände in der Pflege, Aufklärung über die Konsequenzen einer Verkammerung zu leisten und eine breite Zustimmung der Pflegekräfte für die Errichtung einer Kammer einzuholen.
Wir wären auch nicht gut beraten, eine solche Entscheidung über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu treffen.”
(Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, >>> http://www.ms.niedersachsen.de/master/C61912028_N1898929_L20_D0_I674.html <<<).
Diese Hinweise der Sozialministerin sind lobenswert und sollten von den Berufsverbänden der Pflege entsprechend beherzigt werden, wenngleich hier nicht der Eindruck entstehen darf, als sei die Verkammerung schlicht und ergreifend in das Belieben von Pflegefunktionären gestellt, die allzu gerne sich darauf berufen, 1,2 Mio. Beschäftigte in der Pflege zu repräsentieren. Dies mag zwar dem Wunsch einiger Funktionäre entsprechen, spiegelt aber letztlich nicht die Realität wider und da darf denn auch nachgefragt werden, ob gegenwärtig sich die Berufsverbände – allen voran der DPR – sich in der Lage sehen, ihren Organisationsgrad offen zu legen.
Diesbezügliche Anfragen aus dem letzten Jahr werden rein vorsorglich nicht beantwortet, mal ganz abgesehen davon, dass ich es für ungehörig empfinde, sich beharrlich in Stillschweigen zu hüllen.Nun will ich hier zwar die beruflich Pflegenden nicht in ihrer Entscheidung beeinflussen, wenngleich es doch gestattet sei, darauf hinzuweisen, dass eine „Zwangsrekrutierung“ der beruflich Pflegenden durch die Pflegefunktionäre unter demokratischen Gesichtspunkten betrachtet mehr als fragwürdig erscheint, zumal keine zwingenden Gründe ersichtlich sind, warum überhaupt eine Pflegekammer gegründet werden soll. „In dubio pro libertate“ möge man hier den Pflegefunktionären zurufen – also im Zweifel für die Freiheit der beruflich Pflegenden und nicht die einseitige Orientierung an einem Rechtsgutachten, in dem zwar für eine Verkammerung plädiert wird, aber durchgreifende Argumente für einen solch gewichtigen Schritt letztlich fehlen. Ich meine, es wäre zumindest redlich, hierauf auch in der Diskussion hinzuweisen, zumal die „Berufsordnung etwa des DPR“ wohl nicht als ein Referenzrahmen ernsthaft in Betracht gezogen werden kann, vermögedessen die Landesgesetzgeber gehalten wären, ein neue – im Übrigen Bürokratie schaffende – öffentlich-rechtliche Körperschaft zu institutionalisieren.
In diesem Sinne muss es auch nachdenklich stimmen, dass um der Redlichkeit der Diskussion willen vielleicht auch auf die Gegenargumente hingewiesen wird und dass dies nicht geschieht, ist mehr als bedauerlich und lässt letztlich auf ein ausgeprägtes Standesdenken schließen.
Nochmals: Es gibt keine zwingende Notwendigkeit der Verkammerung und dies gilt auch nach den Ausführungen in dem Rechtsgutachten von Igl, dass im Auftrag des DPR erstellt wurde. Vielleicht habe ich aber die eine oder andere Stelle „überlesen“ und da wäre ich dann um einen entsprechenden Hinweis dankbar, aus dem sich die Notwenigkeit zur Verkammerung ergeben sollte.
Das einzig verbleibe Argument besteht vielmehr darin, dass die Mitglieder nicht mehr „freiwillig“ aus der Zwangsmitgliedschaft ausscheiden können und dies, obwohl alle anderen Aufgaben auch von engagierten privaten Verbänden wahrgenommen werden können.
Wo also liegt der Vorteil?
In manchen Foren wird schon darüber „spekuliert“, ob hier einzelne Funktionäre nicht „selbst ihre Versorgung“ sichern wollen? (vgl. dazu Werner Schell.de, Forum >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=13706 <<< html).
Nun – mir steht es nicht zu, hier in eine weitere Wertung einzutreten, aber es ist zumindest diskussionswürdig, warum die Berufsverbände so beharrlich auf eine Pflegekammer setzen. Die vielerorts ins Feld geführte „Qualitätssicherung“ könnte sich dabei als ein Damoklesschwert erweisen, denn immerhin waren die Pflegeberufsverbände seit jeher dazu berufen, auch hier einen berufspolitischen Beitrag zu leisten. Glauben etwa die Pflegeberufsverbände, dass dieser notwendige Beitrag nur in einer Körperschaft öffentlichen Rechts geleistet werden kann? Wenn dem so sein sollte, mag der DPR sein vom ihm in Auftrag gegebenes Gutachten nochmals lesen und er wird sich dann eines Besseren belehren lassen müssen.
Ein Jeder ist seines Glückes Schmied und natürlich bleibt es den beruflich Pflegenden überlassen, sich für eine Pflegekammer zu entscheiden. Über die Errichtung allerdings entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen die politisch Verantwortlichen und zwar im Rahmen der von der Verfassung vorgegebenen Kriterien und da scheint einiges möglich, wenngleich die Frage lauten muss, ob dies zwingend notwendig ist, denn eine Zwangsmitgliedschaft – egal ob wir nun der Selbstverwaltung positiv gegenüber eingestellt sind – ist und bleibt ein einschneidender Grundrechtseingriff, der sich auch nicht damit legitimieren lässt, dass im Zweifel die Kammern berufsethische Grundsätze oder einen Eid verabschieden, die für sich genommen keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen können.
Lutz Barth