Archive für September 2010

Der „Traum“ der Pflegeberufsverbände (?!) – die „Pflegekammer“!

Der Wunsch nach einer „Verkammerung“ der beruflich Pflegenden scheint ungebrochen zu sein, wenngleich doch mehr denn je nachzufragen sein wird, ob hierdurch die Berufsverbände unter dem vereinigten Dach des DPR sich selbst ein „Beschäftigungsprogramm“ für bestimmte Funktionäre verordnen wollen, um so vielleicht den „Niederungen“ der bodenständigen Pflege entfliehen zu können. 

Bedenklich vor allem muss stimmen, dass erkennbar die Berufsverbände mit ihrer zentralen berufspolitischen Forderung nach einer Verkammerung jedenfalls nicht die Mehrheit ihrer eigenen Berufsangehörigen überzeugen können, so dass ganz ungeniert eher auf die einen „wohlmeinenden Zwang“ gesetzt wird und sich hierbei auch auf ein Statement eines prominenten Rechtswissenschaftlers berufen können, der gerade in dieser Pflichtmitgliedschaft einen besonderen Vorteil erblickt, der allerdings nach diesseitiger Auffassung wenig überzeugend ist.  

Allein die groß angelegte Offensive der freiwilligen Registrierung zeigt jedenfalls vom Ergebnis her, dass offensichtlich die beruflich Pflegenden keinen gesteigerten Drang verspüren, sich verkammern zu lassen. Die Anzahl der bisher Registrierten ist mehr als dürftig und da nimmt es denn auch nicht wunder, wenn der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der eigens zum Zwecke der Registrierung gegründeten RbP GmbH, namentlich Franz Wagner, verkündet: „Ziel der Registrierungsinitiative ist es, den Gesetzgeber zu einer verpflichtenden Registrierung zu bewegen“ (Quelle: dpv-online >>> http://www.dpv-online.de/registrierung.htm <<< html). 

Nun – wie es scheint, kommen die Berufsverbände ohne „Zwang“ nicht aus und so gesehen mag denn auch in der „Verkammerung“ ein probates Mittel gesehen werden, endlich die berufspolitischen Visionen und Träume wahr werden zu lassen: ein Traum, der von manchen Funktionären geträumt wird, der hoffentlich nicht zum „Alptraum der beruflich Pflegenden“ wird.Mit einer „Verkammerung“ begeben sich die künftigen Pflichtmitglieder ein stückweit ihrer Mobilität und dies ist eigentlich umso unverständlicher, als dass Art. 9 Grundgesetz mit all seinen Möglichkeiten eine vitale Basis für ein gemeinsames berufliches, aber eben auch „druckvolles“ Engagement bietet. 

Sei es drum: ein Jeder ist seines „Glückes Schmied“ und da darf nur gehofft werden, dass die Politik jedenfalls aus basisdemokratischer Sicht ein stückweit die ganz große Mehrheit der beruflich Pflegenden vor einer „Zwangsverkammerung“ schützt, in dem die politisch Verantwortlichen dem ständigen „Werben“ der Berufsfunktionäre nicht nachgegeben, mal ganz davon abgesehen davon, dass wir keine weiteren „Bürokratiemonster“ benötigen. 

Wertschätzung gegenüber dem Pflegeberuf äußert sich nicht in einer „Kammer“; vielmehr darf kritisch angemerkt werden, dass es offensichtlich den Berufsverbänden nicht gelingt, die große Breite ihrer Berufsangehörigen zu erreichen resp. zu überzeugen und dann finde ich es persönlich eher problematisch, die vorhandenen Schwierigkeiten über den Weg einer „Zwangsmitgliedschaft“ umschiffen zu wollen. 

Lutz Barth

Und ewig grüßt das Murmeltier …

Das Thema „Pflegekammer“ bewegt nach wie vor die Gemüter der Funktionäre und es wird der Frage nachgegangen, ob die Pflegekammer ein Relikt mit Zukunft sei (so aktuell in Die Schwester/Der Pfleger 09/2010 – Positionen Pro &. Contra, S. 856). Die Argumente der Befürworter als auch der Kritiker einer Pflegekammer sind hinreichend bekannt und so gesehen macht es denn auch Sinn, allmonatlich auf die Notwendigkeit einer Verkammerung hinzuweisen. Substantiell Neues wird im Rahmen des Abwägungsprozesses nicht zutage gefördert, auch wenn nunmehr Rolf Höfert zu bedenken gibt, dass das bisherige Argument seitens der Politik, die Pflege sei sich in der Frage der Verkammerung uneinig, keine Geltung mehr beanspruchen kann: Er verweist darauf, dass der DPR mit seinen 14 Mitgliedsverbänden  sich am 22.01.09 bereits positioniert und umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts gefordert hat. Selbstverständlich fehlt in diesem Zusammenhang nicht der Hinweis auf das sog. Igl-Gutachten, in dem G. Igl alle bisherigen Gegenargumente (scheinbar) entkräftet hat und da muss es wohl verwundern, warum die politisch Verantwortlichen nicht reagieren. 

Mal abgesehen davon, dass es zwar der berufspolitischen Intention des DPR entspricht, flächendeckend für eine Etablierung von Pflegerechtskammern Sorge zu tragen und sich schon als „Bundespflegekammer“ zu betrachten, fehlt es doch derzeit immer noch an einer hinreichenden Basis für dieses berufspolitische Projekt, wie sich unschwer an der (bescheidenen!) Anzahl der beruflich Registrierten ablesen lässt. Denn immerhin ist ja auch die Registrierung der beruflich Pflegenden ein besonderes Anliegen der Berufsverbände und da muss es doch letztlich nachdenklich stimmen, ob hier die Funktionäre entgegen dem Trend an der Basis eine Berufspolitik mit dem Ziel einer Verkammerung verfolgen, so dass im Zweifel der Gedanke an eine Verkammerung aufgegeben werden sollte.  Nun – dies zu entscheiden, bleibt freilich den Funktionären der Berufsverbände überantwortet. Späteres Wehklagen darüber, dass gerade den Pflegekammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften ein stückweit die „Mobilität“ in berufspolitischen Angelegenheiten qua „Rechtsformwahl“ genommen wurde, werden wir dann mehr oder minder achselzuckend nach dem Motto „ihr wusstet, was ihr getan habt“ zur Kenntnis nehmen müssen, wenngleich das Bedauern sich dann durchaus in Grenzen halten wird. Und in der Tat: sich hier der Worte des Kritikers Heinz Lohmann bedienend kann einstweilen diesbezüglich diagnostiziert werden: „Im Bremserhäuschen werden keine Weichen gestellt, deshalb ist der Umstieg auf die Lokomotive notwendig.“

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