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8.9.2010 von Lutz Barth.
Das Thema „Pflegekammer“ bewegt nach wie vor die Gemüter der Funktionäre und es wird der Frage nachgegangen, ob die Pflegekammer ein Relikt mit Zukunft sei (so aktuell in Die Schwester/Der Pfleger 09/2010 – Positionen Pro &. Contra, S. 856). Die Argumente der Befürworter als auch der Kritiker einer Pflegekammer sind hinreichend bekannt und so gesehen macht es denn auch Sinn, allmonatlich auf die Notwendigkeit einer Verkammerung hinzuweisen. Substantiell Neues wird im Rahmen des Abwägungsprozesses nicht zutage gefördert, auch wenn nunmehr Rolf Höfert zu bedenken gibt, dass das bisherige Argument seitens der Politik, die Pflege sei sich in der Frage der Verkammerung uneinig, keine Geltung mehr beanspruchen kann: Er verweist darauf, dass der DPR mit seinen 14 Mitgliedsverbänden sich am 22.01.09 bereits positioniert und umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts gefordert hat. Selbstverständlich fehlt in diesem Zusammenhang nicht der Hinweis auf das sog. Igl-Gutachten, in dem G. Igl alle bisherigen Gegenargumente (scheinbar) entkräftet hat und da muss es wohl verwundern, warum die politisch Verantwortlichen nicht reagieren.
Mal abgesehen davon, dass es zwar der berufspolitischen Intention des DPR entspricht, flächendeckend für eine Etablierung von Pflegerechtskammern Sorge zu tragen und sich schon als „Bundespflegekammer“ zu betrachten, fehlt es doch derzeit immer noch an einer hinreichenden Basis für dieses berufspolitische Projekt, wie sich unschwer an der (bescheidenen!) Anzahl der beruflich Registrierten ablesen lässt. Denn immerhin ist ja auch die Registrierung der beruflich Pflegenden ein besonderes Anliegen der Berufsverbände und da muss es doch letztlich nachdenklich stimmen, ob hier die Funktionäre entgegen dem Trend an der Basis eine Berufspolitik mit dem Ziel einer Verkammerung verfolgen, so dass im Zweifel der Gedanke an eine Verkammerung aufgegeben werden sollte. Nun – dies zu entscheiden, bleibt freilich den Funktionären der Berufsverbände überantwortet. Späteres Wehklagen darüber, dass gerade den Pflegekammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften ein stückweit die „Mobilität“ in berufspolitischen Angelegenheiten qua „Rechtsformwahl“ genommen wurde, werden wir dann mehr oder minder achselzuckend nach dem Motto „ihr wusstet, was ihr getan habt“ zur Kenntnis nehmen müssen, wenngleich das Bedauern sich dann durchaus in Grenzen halten wird. Und in der Tat: sich hier der Worte des Kritikers Heinz Lohmann bedienend kann einstweilen diesbezüglich diagnostiziert werden: „Im Bremserhäuschen werden keine Weichen gestellt, deshalb ist der Umstieg auf die Lokomotive notwendig.“
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