Archive für Februar 2011

Bündnis für Pflegekammer – der „letzte Akt in einem wahren Trauerspiel“!(?)

„Mit der Gründung des Bündnisses bekennen sich die Unterzeichnenden zu demgemeinsamen Ziel, eine bayerische Pflegekammer zu errichten“, so die Selbstverpflichtungserklärung des bayerischen Gesundheitsministers Söder in einer gemeinsamen Erklärung, die von namhaften Vertretern der Berufsverbände der Pflegenden mit unterzeichnet wurde. 

Quelle:  >>> http://www.stmug.bayern.de/doc/pflegekammer.pdf <<<  

 

Kurze Anmerkung: 

Mit der Gründung des Bündnisses bekennen sich die Unterzeichner zu dem gemeinsamen Ziel, eine bayerische Pflegekammer zu errichten. “Dies ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Pflegeberufe”, hebt Westerfellhaus in einer >>> Pressemitteilung v. 10.02.11 (pdf.) hervor und dem ist ausdrücklich zuzustimmen: Es ist in der Tat ein „Meilenstein“, dass ein Minister mit privaten Vereinen ein „Bündnis“ abschließt, mag er sich auch der vollen Unterstützung seines Ministerpräsidenten gewiss sein. 

Es bleibt nur zu hoffen, dass der bayerische Sonderweg keine „Schule“ macht und in der Errichtung einer Pflegekammer die Lösung des Berufsstands der professionell Pflegenden erblickt wird. Der brennende Wunsch, eine weitere öffentlich-rechtliche Institution ins Leben rufen zu wollen, ist lediglich ein Beispiel für die Phantasielosigkeit insbesondere der Pflegeberufsverbände, sich auf eine andere Art und Weise nicht nur Gehör bei den politisch Verantwortlichen, sondern vor allem auch in ihrer eigenen Berufsgruppe zu verschaffen. 

Es ist in der Tat ein „Meilenstein“, dass einige Funktionäre einen Weg in die Zwangsrekrutierung beschreiten, wohlwissend darum, dass es dann für die beruflich Pflegenden keinen freiwilligen Austritt aus einem Verband geben wird – es sei denn, man/frau ist gewillt, seinen Beruf aufzugeben, um so einer Zwangsmitgliedschaft trotzen zu können. 

Immerhin kann es schon als „Lernerfolg“ verbucht werden, wenn etwa die Befürworter der Pflegekammern zur Einsicht gelangen, dass „eine Pflegekammer allein nicht alle Probleme lösen kann“. Hiermit ist aber freilich nicht gemeint, dass  gelegentlich auch Kammern zu den drängenden Fragen „nur einen Beitrag zu leisten imstande sind“, sondern dass nach der Lesart etwa des DPR tunlichst in allen Bundesländern Pflegekammern zu errichten wären. 

Bleibt nur noch zynisch nachzufragen,  wo denn der konkrete Beitrag der Berufsverbände in den letzten Jahren zu erblicken ist, wenn es doch darum geht, einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherstellung einer würdevollen Pflege leisten zu können? Wenn es – und dieser Schluss sei einstweilen gestattet – nur im Rahmen einer Zwangsmitgliedschaft den Berufsverbänden gelingen kann, einen Beitrag Pflege im Allgemeinen und dem Berufsbild im Besonderen leisten zu können, wird nachzufragen sein, woran es im Übrigen scheitert, dass die Berufsverbände nur einen Teil ihrer Berufsgruppe mit ihren Anliegen erreichen?  

Nun – angesichts der aktuellen Entwicklung kommt es wohl nicht mehr darauf an, dass die Berufsverbände den Grad ihrer Organisiertheit offen legen, denn wenn der Wunsch Wirklichkeit wird, dann ist jedenfalls die Pflege in Bayern zu 100% organisiert. 

Und – sofern der DPR dann in die Rolle einer Bundespflegekammer zu wachsen gedenkt (dies steht natürlich zu vermuten an), bedarf es freilich noch einiger anderer Pflegekammern, denn es dürfte nun wahrlich keinen Sinn machen, bei einer Pflegekammer im Lande noch eine solche des Bundes gründen zu wollen. 

Was also bleibt? 

Künftig bleibt letztlich zu hoffen, dass dann die Gewerkschaften sich um die tatsächlichen Anliegen der beruflich Pflegenden nachhaltig kümmern, da mit Blick auf die Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftbedingungen den öffentlich-rechtlichen Institutionen hier keine nennenswerten Spielräume eröffnet werden, sind sie doch Teil der „Staatsverwaltung“. In diesem Sinne könnte es dann auch Sinn machen, in einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften dafür Sorge zu tragen, dass dann die professionelle Pflege originäre „vertragspflegerische Aufgaben“ wahrzunehmen haben, so dass jedenfalls der mögliche Unmut der Pflegenden über unzureichende Arbeitsbedingungen nicht durch einen „Streik“ kundgetan werden darf (analog der „Vertragsärzte“!). 

Wahrlich – „ein Meilenstein“, in dem sich die Pflegenden „freiwillig“ in die Abhängigkeit begeben und dies auch noch als „frohe Kunde“ feiern – nun, ich meine, der letzte Akt in einem wahren Trauerspiel wurde mit diesem „Bündnis“ geschrieben und späteres Wehklagen durch die beruflich Pflegenden wird jedenfalls nicht dazu führen, dass die Zwangsmitgliedschaft durch eine spätere „Auflösung“ der öffentlich-rechtlichen Zwangskörperschaft korrigiert und somit eine Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft herbeigeführt werden kann. 

Wenn es überhaupt Sinn gemacht hätte, für eine Zwangsmitgliedschaft zu werben, wären die Berufsverbände gut beraten gewesen, gerade vor dem Hintergrund der Neuordnung der Gesundheitsberufe über eine gemeinsame Kammer sowohl der Ärzte als auch der Pflegenden nachzudenken. 

So aber können sich weiterhin die „Berufe“ mit sich selber beschäftigen und die Zwangsmitglieder müssen ganz darauf vertrauen, dass ihre Kammern das rechte Augenmaß bei ihren Aktivitäten walten lassen. 

Tolle Aussichten oder? 

Lutz Barth

Anfragen an die Pflegeberufsverbände!

„Wesentliches Ziel ist der Schutz der Bevölkerung, die Sicherheit einer sachgerechten professionellen Pflege und Sicherheit für die BerufsinhaberInnen“, so der DPV (DPV, Mitteilung >>> http://www.dpv-online.de/aktuelles.htm <<<)  und da fragt sich, welchen Beitrag hierzu eine Pflegekammer zu leisten vermag? 

  • Wovor ist die Bevölkerung zu schützen?
  • Warum lässt sich eine sachgerechte Pflege „nur“ über eine Kammer verwirklichen?
  • Welche Sicherheit lässt sich für die künftigen „Zwangsmitglieder“ über eine Kammer herstellen?

Die Schwerpunkte, die mit einer Kammertätigkeit verbunden werden, sind folgende:

„Qualitätsstandards, Vergabe von Lizenzen und Zertifikationen, Ausgabe von Heilberufeausweisen, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren, Registrierung, Statistik, Gutachtertätigkeit, Berufsordnung, Berufsethik, Fachliche und rechtliche Beratung, Fort- und Weiterbildungen, Abnahme von Prüfungen, Beratung des Gesetz- und Verordnungsgebers.“ (DPV, aaO.).

  • Zu fragen bleibt, warum diese Kernaufgaben nicht auch von den Berufsverbänden wahrgenommen werden können, mal abgesehen von der künftigen (?) Normsetzungkompetenz bzgl. des Berufsrechts?
  • Bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Institution, um berufsethische Grundsätze formulieren zu können (die dann im Zweifel mit entsprechender Sanktionsmöglichkeit über das „Berufsrecht“ durchgesetzt werden)?
  • Bedarf es einer Verkammerung, um eine Statitisk oder Registrierung leisten zu können? Zu erinnern ist, dass bereits eine freiwillige Registrierung (wohl mit bescheidenem Erfolg) als Projekt initiiert ist.
  • Setzt die Partizipation an Gesetzgebungsverfahren resp. deren Beratung eine öffentlich-rechtliche Kammer voraus?
  • Ist es derzeit unmöglich, dass die Berufsverbände – vereinigt unter dem Dach des DPR – Fort- und Weiterbildungen anbietet?

 

Fragen über Fragen, die sich die Berufsangehörigen in einer stillen Stunde stellen und ggf. beantworten sollten und in erster Linie auch von den Berufsverbänden abgeklärt werden müssen. 

Provokant könnte die These aufgestellt werden:
Wer schützt die professionell Pflegenden vor den Berufsverbänden, die für sich in Anspruch nehmen, ca. 1,2 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen zu repräsentieren, gleichwohl aber sich erkennbar nicht in der Lage sehen, den Grad ihrer „sozialen Mächtigkeit“ aufgrund der Benennung ihres Organisationsgrades (sprich Mitgliederbestand) offen zu legen?

Das Votum von Claus Fussek ist nicht unsympathisch: 

Die Diskussion um eine Einführung der Pflegekammer führe völlig am Thema vorbei, sagte er. Politik, Kostenträger und Gesellschaft wüssten seit Jahrzehnten, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden müssen. „Für was soll sich diese Kammer also stark machen? Sie wird zu Ergebnissen kommen, die längst vorliegen: Wir brauchen bessere Löhne“, sagte er an die Adresse der Arbeitgeber gerichtet. Fussek schlägt der Pflegebranche stattdessen vor, sich verstärkt in Gewerkschaften zu organisieren (Quelle: Schwäbische.de v. 28.01.11 >>> http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/bayern_artikel,-Geplante-Pflegekammer-in-Bayern-stoesst-auf-Zuspruch-_arid,5022355.html <<< (html) 

Lutz Barth

„Pflegekammer in Bayern“

Die diesseitigen Bedenken wurden bereits hier im BLOG vorgetragen und es steht außer Frage, dass „Vieles“ verfassungsrechtlich möglich erscheint – so eben auch eine Pflegekammer in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.  

Die Frage aber, ob eine solche gewünscht ist und ob hierdurch die beruflich Pflegenden nicht ein stückweit ihrer Mobilität begibt, steht auf einem ganz anderen Blatt. 

Ich finde es mehr als bedenklich, wenn die Berufsverbände der Pflegenden den Vorstoß in Bayern als einen „Meilenstein“ feiern und zugleich dabei darauf verweisen, dass mit der Verkammerung die professionelle Pflege die Anerkennung und Wertschätzung erhält, die sie verdient. 

Mit Verlaub – die Anerkennung und Wertschätzung der professionellen Pflege gelingt offensichtlich den Berufsverbänden nur dadurch, in dem hier auf die „Rekrutierung“ von Kammerangehörigen über die „Zwangsmitgliedschaft“ gesetzt wird, da ansonsten die Funktionäre in den Berufsverbänden ihre Berufsangehörigen von ihrer Idee nicht zu überzeugen vermögen, wie sich u.a. an dem Projekt „Freiwillige Registrierung“ ablesen lässt. 

Juristen haben sicherlich ihr Schäflein dazu beigetragen, dass nunmehr die Berufsverbände voller Vorfreude der Errichtung der ersten Pflegekammer in Deutschland entgegensehen können: 

„Der Vorteil einer öffentlich-rechtlich fundierten Selbstverwaltung liegt darin, die Mitglieder der Selbstverwaltungskörperschaft rechtlich bindend zu bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Solches ist zwar auch in der Rechtsform des Vereins durch entsprechende Bindungen in der Satzung möglich. Bei einer Selbstverwaltungskörperschaft, die auf Zwangsmitgliedschaft beruht, ist aber die Abstimmung „mit Füßen“, d.h. der Austritt aus der Körperschaft, nicht möglich.“ (S. Igl, Gutachten, “Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen” (2008) S.106). 

In diesem Sinne: Der „Austritt“ wird dann nicht mehr möglich sein, nach dem die beruflich Pflegenden mit einer Mitgliedschaft „zwangsweise“ beglückt worden sind. 

Bleibt nur zu hoffen, dass die anderen Bundesländer ein wenig mehr Augenmaß dafür walten lassen, was im Zweifel im Interesse der professionellen Pflege liegt, ohne hierbei auf ein Mittel des „Zwangs“ zurückgreifen zu wollen. 

Lutz Barth  

Vgl. dazu auchLutz Barth, „Thema Pflegekammer enttabuisiert“ (?) oder: Droht die Zwangsmitgliedschaft den Pflegenden? (2008)
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