„Pflegekammer in Bayern“

Die diesseitigen Bedenken wurden bereits hier im BLOG vorgetragen und es steht außer Frage, dass „Vieles“ verfassungsrechtlich möglich erscheint – so eben auch eine Pflegekammer in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.  

Die Frage aber, ob eine solche gewünscht ist und ob hierdurch die beruflich Pflegenden nicht ein stückweit ihrer Mobilität begibt, steht auf einem ganz anderen Blatt. 

Ich finde es mehr als bedenklich, wenn die Berufsverbände der Pflegenden den Vorstoß in Bayern als einen „Meilenstein“ feiern und zugleich dabei darauf verweisen, dass mit der Verkammerung die professionelle Pflege die Anerkennung und Wertschätzung erhält, die sie verdient. 

Mit Verlaub – die Anerkennung und Wertschätzung der professionellen Pflege gelingt offensichtlich den Berufsverbänden nur dadurch, in dem hier auf die „Rekrutierung“ von Kammerangehörigen über die „Zwangsmitgliedschaft“ gesetzt wird, da ansonsten die Funktionäre in den Berufsverbänden ihre Berufsangehörigen von ihrer Idee nicht zu überzeugen vermögen, wie sich u.a. an dem Projekt „Freiwillige Registrierung“ ablesen lässt. 

Juristen haben sicherlich ihr Schäflein dazu beigetragen, dass nunmehr die Berufsverbände voller Vorfreude der Errichtung der ersten Pflegekammer in Deutschland entgegensehen können: 

„Der Vorteil einer öffentlich-rechtlich fundierten Selbstverwaltung liegt darin, die Mitglieder der Selbstverwaltungskörperschaft rechtlich bindend zu bestimmten Tun oder Unterlassen zu verpflichten. Solches ist zwar auch in der Rechtsform des Vereins durch entsprechende Bindungen in der Satzung möglich. Bei einer Selbstverwaltungskörperschaft, die auf Zwangsmitgliedschaft beruht, ist aber die Abstimmung „mit Füßen“, d.h. der Austritt aus der Körperschaft, nicht möglich.“ (S. Igl, Gutachten, “Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit - Voraussetzungen und Anforderungen” (2008) S.106). 

In diesem Sinne: Der „Austritt“ wird dann nicht mehr möglich sein, nach dem die beruflich Pflegenden mit einer Mitgliedschaft „zwangsweise“ beglückt worden sind. 

Bleibt nur zu hoffen, dass die anderen Bundesländer ein wenig mehr Augenmaß dafür walten lassen, was im Zweifel im Interesse der professionellen Pflege liegt, ohne hierbei auf ein Mittel des „Zwangs“ zurückgreifen zu wollen. 

Lutz Barth  

Vgl. dazu auchLutz Barth, „Thema Pflegekammer enttabuisiert“ (?) oder: Droht die Zwangsmitgliedschaft den Pflegenden? (2008)
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2 Antworten auf “„Pflegekammer in Bayern“”

  1. Schwester Mariechen sagt:

    Lieber Herr Barth,
    ich hoffe, daß Sie Bayern zu Unrecht abschreiben! Danke für Ihren Artikel!!! Ich und viele mehr sind gegen eine Pflegekammer, und das aus folgenden Gründen:
    1. Es scheint mir hier im Kern eher um machtpolitische Interessen der Initiativen zur Gründung von Pflegekammern zu gehen.
    2. Ich spreche dem deutschen Pflegerat und den darin versammelten Verbänden wie auch den Initiativen zur Gründung einer Pflegekammer das Recht ab, für mich zu sprechen und zu entscheiden. Ich habe sie nicht legitimiert. Sie haben seit Jahren ein erhebliches Akzeptanzproblem in den eigenen Reihen und schaffen es nicht einmal, dass sich alle Pflegenden registrieren lassen. Sie können auch nicht genug neue Mitglieder rekrutieren. Den meisten Pflegenden sind diese Verbände nicht einmal namentlich bekannt. Und weil sie selbst nicht genügend Akzeptanz in den eigenen Reihen haben, soll es nun der Gesetzgeber richten…Ich möchte gerne wissen, wie viele aktiv Pflegende diese Kammer wirklich wollen! Gibt es dafür eigentlich Zahlen, wo es doch deutschlandweit Bestrebungen inner­halb bestehender Kammern gibt, diese abzuschaffen! Und ich möchte nicht, dass eine Minderheit über die Zwangsmitgliedschaft einer Mehrheit entscheidet! Ne­benbei gefragt: Wo kommen eigentlich die Zahlen der Pflegekräfte her („…mehr als 100 000 ausgebildete Pflegekräfte im Freistaat…“), wenn es doch erst eine der Hauptaufgaben einer zu bildenden Pflegekammer wäre, sich einen Überblick über die tatsächlichen Zahlen, Einsatzorte und Qualifikationen der Pflegekräfte zu ver­schaffen, weil es den bisher gar nicht gibt?
    3. Eine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft wäre keine basisdemokratisch legitimierte Interessenvertretung der Pflege, sondern greift massiv in die Grundrechte der Pfle­genden ein. Noch dazu würde sie in erster Linie einer Disziplinierung ihrer Zwangsmitglieder dienen!
    4. Wieso könnten die Pflegekräfte in einer Kammer ihre Belange selbst in die Hand neh­men, wenn sie das schon lange in den Verbänden können und nicht tun? Daher der Zwang? Mein Eindruck ist eher, dass die bisher Unwilligen nun endlich mit der Gewalt eines Landesgesetzes unter die Fuchtel zu bekommen sein sollen. Könnte nicht auch bei gelungener Interaktion der Pflegenden untereinander und mit anderen Berufsgruppen (ein schlagkräftiger Berufsverband) mit einer Stimme gesprochen werden? Auch Aus-, Fort- und Weiterbildung könnten außerhalb einer Kammer geregelt werden. Man könnte sich in diesem Rahmen eine freiwillige Be­rufsordnung wie in Hamburg geben u.s.w., es gäbe also viele andere Möglichkeiten!
    5. Welche Berufe sollen eigentlich verkammert werden? Was soll es bringen, wenn bestimmte Berufe wie die Altenpfleger, Krankenschwestern und Kinderkranken­schwestern in die Kammer gezwungen werden, aber gleichzeitig immer mehr neue Berufe innerhalb des Gesundheitswesens entstehen und auch immer mehr Unge­lernte pflegen?
    6. Der Bereich der Laienpflege wäre durch die Kammer nicht berührt, deshalb könnte der vielzitierte Schutz vor inkompetenter Laienpflege gar nicht greifen!
    7. Könnte eine Pflegekammer jemals z.B. einer Ärztekammer ebenbürtig werden? Haben derzeit bestehende Kammern immer das gesellschaftliche Wohl im Blick?
    8. Welche Vorteile hätte denn eine Pflegekammer für den Einzelnen?
    9. Wieso wertet eine Kammer den Pflegeberuf auf? Werden die handwerklichen Be­rufe durch die Mitgliedschaft in der IHK aufgewertet?
    10. Könnte eine Kammer etwas an der Bezahlung ändern? Vergütungsverhandlun­gen sind nicht Sache einer Kammer. Es kämen dann sogar finanzielle Verluste durch die monatlichen Beiträge und die Kosten für die verpflichtenden Fortbildungen auf die Mitarbeiter zu.
    11. Wieso ist es die Aufgabe einer Pflegekammer, „die Bevölkerung vor physi­schen und psychischen Schäden zu bewahren“, wie es der Förderverein zur Grün­dung einer Pflegekammer in Bayern in seinem Grundsatzprogramm schreibt? Die Leistungserbringer sind nicht legitimiert, die Interessen der zu Pflegenden zu ver­treten! Wieso soll eine Kammer, die eigentlich die Interessen eines Berufsstandes vertritt, gleichzeitig die Interessen der zu Pflegenden vertreten können?
    Und nicht zuletzt:
    Die Motivation der Pflegekräfte wird auf der Strecke bleiben, wenn zum anstrengen­den und schlecht bezahlten Beruf auch noch Zwang aus der eigenen Berufsgruppe ausgeübt wird. Bisher sind die meisten trotz schwieriger Arbeitsbedingungen noch motiviert…
    Eine Kammer kann sowieso nicht die Lösung des derzeitigen und zukünftigen Fachkräf­temangels sein. Das Hauptproblem dabei ist das Image der Pflege. Wer von den jungen Leuten möchte denn in einem Beruf tätig sein, der physisch und psychisch belastet und der durch schwierige Arbeitsbedingungen und niedriges Gehalt gekennzeichnet ist? Auch ganz wichtig in diesem Zusammenhang: wo bleibt die Anerkennung der helfenden Berufe durch die Gesellschaft?
    Zuletzt noch einmal mit Nachdruck: Die Pflegeverbände stehen nicht für die gesamte Pflege. Ich möchte gerne gefragt werden, wenn so weitreichende und mich betreffende Entscheidungen getroffen werden. Die Verbände mögen bitte die Zahlen der bisher registrierten Pflegenden und der Befürworter der Pflegekammer veröffentlichen! ich hoffe sehr, das es noch nicht zu spät ist!
    Voller Hoffnung!
    Schwester Mariechen

  2. Ottilie Probst sagt:

    Liebes Schwester Mariechen,
    Du hast ja so recht! Wir brauchen keine Ständevertretung in Form einer Pflegekammer. Auch ich fühle mich nicht durch die Pflegeverbände vertreten und kann mir nicht vorstellen, dass ein Pflegekammer mit anderen Köpfen besetzt wird. Für die Mitarbeiter in der Pflege wird dadurch nichts an den Arbeitsbedingungen verbessert und das letzte was die Pflege braucht sind noch ein paar Vorschriften.

    Ohne Hoffnung!
    Schwester Ottilchen

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