Anfragen an die Pflegeberufsverbände!

„Wesentliches Ziel ist der Schutz der Bevölkerung, die Sicherheit einer sachgerechten professionellen Pflege und Sicherheit für die BerufsinhaberInnen“, so der DPV (DPV, Mitteilung >>> http://www.dpv-online.de/aktuelles.htm <<<)  und da fragt sich, welchen Beitrag hierzu eine Pflegekammer zu leisten vermag? 

  • Wovor ist die Bevölkerung zu schützen?
  • Warum lässt sich eine sachgerechte Pflege „nur“ über eine Kammer verwirklichen?
  • Welche Sicherheit lässt sich für die künftigen „Zwangsmitglieder“ über eine Kammer herstellen?

Die Schwerpunkte, die mit einer Kammertätigkeit verbunden werden, sind folgende:

„Qualitätsstandards, Vergabe von Lizenzen und Zertifikationen, Ausgabe von Heilberufeausweisen, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren, Registrierung, Statistik, Gutachtertätigkeit, Berufsordnung, Berufsethik, Fachliche und rechtliche Beratung, Fort- und Weiterbildungen, Abnahme von Prüfungen, Beratung des Gesetz- und Verordnungsgebers.“ (DPV, aaO.).

  • Zu fragen bleibt, warum diese Kernaufgaben nicht auch von den Berufsverbänden wahrgenommen werden können, mal abgesehen von der künftigen (?) Normsetzungkompetenz bzgl. des Berufsrechts?
  • Bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Institution, um berufsethische Grundsätze formulieren zu können (die dann im Zweifel mit entsprechender Sanktionsmöglichkeit über das „Berufsrecht“ durchgesetzt werden)?
  • Bedarf es einer Verkammerung, um eine Statitisk oder Registrierung leisten zu können? Zu erinnern ist, dass bereits eine freiwillige Registrierung (wohl mit bescheidenem Erfolg) als Projekt initiiert ist.
  • Setzt die Partizipation an Gesetzgebungsverfahren resp. deren Beratung eine öffentlich-rechtliche Kammer voraus?
  • Ist es derzeit unmöglich, dass die Berufsverbände – vereinigt unter dem Dach des DPR – Fort- und Weiterbildungen anbietet?

 

Fragen über Fragen, die sich die Berufsangehörigen in einer stillen Stunde stellen und ggf. beantworten sollten und in erster Linie auch von den Berufsverbänden abgeklärt werden müssen. 

Provokant könnte die These aufgestellt werden:
Wer schützt die professionell Pflegenden vor den Berufsverbänden, die für sich in Anspruch nehmen, ca. 1,2 Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen zu repräsentieren, gleichwohl aber sich erkennbar nicht in der Lage sehen, den Grad ihrer „sozialen Mächtigkeit“ aufgrund der Benennung ihres Organisationsgrades (sprich Mitgliederbestand) offen zu legen?

Das Votum von Claus Fussek ist nicht unsympathisch: 

Die Diskussion um eine Einführung der Pflegekammer führe völlig am Thema vorbei, sagte er. Politik, Kostenträger und Gesellschaft wüssten seit Jahrzehnten, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden müssen. „Für was soll sich diese Kammer also stark machen? Sie wird zu Ergebnissen kommen, die längst vorliegen: Wir brauchen bessere Löhne“, sagte er an die Adresse der Arbeitgeber gerichtet. Fussek schlägt der Pflegebranche stattdessen vor, sich verstärkt in Gewerkschaften zu organisieren (Quelle: Schwäbische.de v. 28.01.11 >>> http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/bayern_artikel,-Geplante-Pflegekammer-in-Bayern-stoesst-auf-Zuspruch-_arid,5022355.html <<< (html) 

Lutz Barth

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